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Diözese gewinnt vor dem Bundesgericht

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Freiburg Sexistische Witze per E-Mail, und das auf der bischöflichen Kanzlei der Diözese Lausanne-Genf-Freiburg: Eine Angestellte wehrte sich dagegen und wurde später entlassen. Die Frau klagte vor dem Freiburger Kantonsgericht gegen die Entlassung (die FN berichteten) und zog den für sie negativen Entscheid bis vors Bundesgericht.

Nun haben die obersten Richter entschieden: Auch sie weisen den Rekurs ab, wie Grégoire Piller, Anwalt der Diözese, sagt. Der Anwalt der Entlassenen, Jean-Claude Morisod, wollte nicht Stellung nehmen. Das Bundesgericht hat erst seinen Urteilsspruch bekannt gegeben. Die Urteilsbegründung steht noch aus.

Die Frau hatte vor dem Kantonsgericht zwar Recht erhalten: Das Gericht befand, auch nur leicht sexistische Scherze könnten diskriminierend sein. Trotzdem verlor die Frau den Prozess: Die Richter argumentierten, der Arbeitgeber – also die bischöfliche Kanzlei – habe Massnahmen ergriffen, um die Mails zu unterbinden. Auch sei ihre Entlassung nicht erfolgt, weil sie sich über die sexistischen Mails beklagt habe, sondern erst Monate nach ihrer Klage im Rahmen einer Reorganisation. njb

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