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Doch keine schriftlichen «mündlichen Anfragen» an den Staatsrat

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Am Donnerstag hat der Grosse Rat die Debatte über ein Gesetz abgeschlossen, das sein Funktionieren regelt. Dabei stiess er sich an einer Anfrage.

In den drei Verhandlungsrunden im September und Oktober hat der Grosse Rat manche politische Klippe umschifft. Nun hat er sein Grundgesetz bereinigt und gutgeheissen. Dabei erwiesen sich in der zweiten und dritten Lesung einige Artikel noch immer als knifflig.  

Der erste Knackpunkt betraf die Einführung einer schriftlich einzureichenden «mündlichen Anfrage.» Die Idee war: Jede Fraktion sollte einmal pro Session eine Frage stellen können, die der Staatsrat zeitnah beantworten müsse. Dies hätte laut den Autoren mehr Sichtbarkeit und Dynamik im Parlament, einen intensiveren Dialog mit dem Staatsrat und eine Diskussion über aktuelle Fragestellungen ermöglicht.

Benoit Rey (ML-CSP, Freiburg) sagte, dass er die Fragestunden, bevor sie 2005 gestrichen wurden, als bereichernd empfunden habe. Man habe aktuelle Dinge ansprechen können, die unter den Nägeln brannten, und der Staatsrat habe in aller Kürze Stellung nehmen müssen. Antoinette De Weck (FDP, Freiburg) konterte, sie habe das anders in Erinnerung. Es habe ja eben einen Grund gehabt, wieso man das Instrument abgeschafft habe. 

Staatsrat zum Essen eingeladen

Bertrand Gaillard (Die Mitte, La Roche) gab zu Protokoll, wenn er eine Frage habe, rufe er den Staatsrat an und lade ihn zum Essen und zum Vieraugengespräch ein. Das funktioniere hervorragend. Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) entgegnete, dass diese Antwort ja vielleicht auch für die Medien und die Öffentlichkeit interessant wäre. Er glaube nicht, dass diese paar Fragen gleich zu einer Überlastung des Parlaments führen würden, wie die Gegner argumentierten. Bernhard Altermatt (Die Mitte, Freiburg) fand, dass das Instrument wohl eher der Selbstdarstellung der Grossräte dienen würde. 

Staatsrat Didier Castella war zuerst nicht amüsiert, weil er eine noch höhere Arbeitslast für die Kantonsverwaltung zur Vorbereitung der Anfragen befürchtet hatte. Die Zahl der Vorstösse im Rat sei schliesslich massiv gestiegen. Als dann ein Antrag auf eine längere Vorbereitungsfrist vorlag, liess er sich noch fast erweichen. 

Die Autoren versuchten dann eine formelle Änderung ihres Wunsches, das Instrument in Form einer Interpellation einzuführen. Das gebe es auch anderswo und es sei nur eine Variante ihres ersten Anliegens. «Es ist ein Gewinn und keine verlorene Zeit», sagte Peter Wüthrich (FDP, Domdidier). Der Schachzug rief seine Fraktionschefin De Weck auf den Plan. Sie warf die Frage auf, wie denn der oder die Anfragende bestimmt werden und somit ihre «15 Minuten des Ruhms» erhalten sollen.

Am Schluss wurde die Interpellation knapp mit 50 Nein- zu 49 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Und die «mündliche Anfrage» fand erst recht keine Mehrheit. 

Weitere Änderungen

Gegen den Widerstand von Gabriel Kolly (SVP, Freiburg) beschloss der Rat des Weiteren, dass seine Stimmenzähler weiterhin Mitglied des Ratsbüros bleiben sollen. Kolly hatte um die Effizienz der Arbeit im Büro gefürchtet. Doch amtierende Stimmenzähler beruhigten ihn und betonten, dass der Einsitz im Büro ihr Amt aufwerte. Jean-Daniel Wicht meinte: «Nur aus Stimmzettel Verteilen und Einsammeln werden wir nicht satt.» Simone Grossrieder (Grüne, Schmitten) warb für mehr Diversität der Parteien und Sprachen im Büro.

Am Dienstag dieser Woche hatte der Rat einen Jahresbetrag pro Parlamentsfraktion in der Höhe von 37’700 Franken beschlossen. Damit sollen die Fraktionen Mitarbeitende anstellen können, die sie in verschiedenen Belangen unterstützen und vor allem die Fraktionspräsidien entlasten können.

Eine neue Kommission wird Volksmotionen vorbehandeln. Auf Einladung können deren Verantwortliche dort ihre Positionen vertreten. Neuerdings können Ratsmitglieder in Kommissionssitzungen bei Abwesenheiten von Ersatzleuten vertreten werden. Schliesslich sieht das neue Gesetz Online-Sessionen vor.

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