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«Dossier missbraucht»

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«Dossier missbraucht»

Staatsrat unterstützt Pascal Corminboeuf

Die Freiburger Regierung hat am Montag auf eine Anfrage von SVP-Grossrat Joe Genoud im Fall des Landwirts von Châtel-St-Denis geantwortet. Dabei drückte der Staatsrat sein Bedauern aus, wie dieses Dossier missbraucht worden ist.

Bekanntlich ist ein Landwirt aus Châtel-St-Denis zu einem Monat Gefängnis wegen Misshandlung und Vernachlässigung seiner Tiere verurteilt worden. Er muss seine Tiere bis Mitte Dezember 2006 verkaufen. Die Vereinigung gegen Tierfabriken hat dann in einer Broschüre u. a. diesen Fall benutzt, um Landwirtschaftsdirektor Pascal Corminboeuf hart anzugreifen und ihm bezüglich Tierschutz Vernachlässigungen vorzuwerfen (vgl. Kasten).

Ein Unterstützungsteam

Zu diesem Fall hat auch der SVP-Grossrat Joe Genoud aus Châtel-St-Denis eine Anfrage an den Staatsrat gerichtet. In seiner soeben veröffentlichten Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft in Zusammenarbeit mit der Direktion für Gesundheit und Soziales ein Unterstützungsteam gebildet hat, das sich gegenwärtig rund zehn Landwirtschaftsbetrieben annimmt, die in Schwierigkeiten geraten könnten (Unterlassung in der Betriebsführung, regelmässige Schwierigkeiten bei der Rückzahlung von Darlehen, physische, psychische oder soziale Probleme des Bewirtschafters, die zu Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, Depression usw. führen können).Der Antwort des Staatsrates ist zu entnehmen, dass sich das Unterstützungsteam auch um den Fall in Châtel-St-Denis kümmert. Dabei seien zwei Massnahmen ergriffen worden: Einerseits werde der Betrieb von einem Landwirt aus der Region, der auch auf dem Betrieb mitarbeitet, betreut. Andererseits werde der betreffende Landwirt, auf eigene Kosten, bei der administrativen Arbeit und der Buchhaltung von einer Mitarbeiterin des LIG unterstützt.Laut Staatsrat hat der Milchwirtschaftliche Inspektions- und Beratungsdienst keine Unterlassungen festgestellt, die Bewirtschaftungseinschränkungen oder ein Bewirtschaftungsverbot hätten rechtfertigen können. az

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