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Drei Fragen an: Johannes Frölicher, Präsident Justizrat

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Das Bundesamt für Statistik hat Zahlen veröffentlicht, wie viele straffällig gewordene Ausländer ausgeschafft werden: Schweizweit sind es 58 Prozent, im Kanton Freiburg nur 37 Prozent. Ist man in Freiburg zu milde?

Es bräuchte eine inhaltliche Analyse der Fälle. Die Anwendung des Gesetzes mit den Landesverweisungen ist nicht in einer kantonalen Politik begründet. Ausnahmen unter der Härtefallklausel sind zwangsweise Einzelfälle. Es ist also eine Frage der Umsetzung in Einzelfällen durch die jeweils zuständigen Richter unterschiedlichster Parteizugehörigkeit. Warum es zwischen den Kantonen eine derart unterschiedliche Anwendung geben soll, ist schwer erklärbar. Vielleicht wird sich das mit der Zeit auch irgendwo einmitten.

Wenn der Justizrat als Aufsichtsbehörde über die Freiburger Justiz aber feststellt, dass die Zahlen in Freiburg aus dem Rahmen fallen, besteht da nicht Handlungsbedarf?

Ob in einem konkreten Fall ein Gericht zum Schluss kommt, dass eine Ausnahme vorliegt, bei der die Ausweisung ein Härtefall darstellen würde, ist eine Frage der Anwendung des materiellen Rechts. Der Justizrat hat nicht die Aufgabe, sich in den Inhalt von Urteilen einzumischen, er darf dies auch nicht tun. Er erstellt für die Freiburger Justiz viele Statistiken, kann aber nicht solche führen, die den Inhalt von Urteilen bei gewissen Fällen erfasst und dann die Richter anweisen, anders –strenger oder milder – zu entscheiden. Ohnehin ist der Justizrat nicht Führungsorgan im Sinne eines Leitungsorgans der Justiz. Eine Koordination der Rechtssprechung kann allenfalls innerhalb einer Konferenz von Gerichtspräsidenten stattfinden. Zur Analyse, wie ein Gesetz angewendet wird, können Statistiken interessant sein, es braucht aber eine sorgfältige Analyse, um irgendwelche Schlüsse zu ziehen.

Die Landesverweisung geht auf eine Abstimmung von 2010 zurück. Ist es nicht eine Missachtung des Volkswillens, wenn die Härtefallklausel zu oft zur Anwendung kommt?

Man hat damals ein Gesetz gemacht, das sehr strikt ausgelegt war, dessen Umsetzung aber ohne Härtefallklausel gar nicht möglich gewesen wäre. Jeder Richter muss für sich entscheiden, wann sie zur Anwendung kommt, wobei er natürlich den Volkswillen umsetzen muss. Doch gerade von der Politik kommen oft unterschiedliche Signale. Da will eine Partei bei Landesverweisen eine möglichst strikte Umsetzung. Bei Raserdelikten ist dieselbe Partei dann wieder der Ansicht, man solle weniger streng sein.

uh/Bild awi/a

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