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Dreieinhalb Jahre Gefängnis für früheren Cabaret-Betreiber gefordert

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Autor: Carolin FOehr

Gestern hat am Strafgericht des Saanebezirks der vierte und letzte Prozesstag im Fall der beiden Freiburger Cabarets «Apollo 2000» und «Plaza» stattgefunden. Staatsanwältin Yvonne Gendre forderte als Strafmass dreieinhalb Jahre Gefängnis, eine bedingte Geldstrafe über 180 Tagsätze, 4000 Franken Busse wegen Nichtbezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie eine Ersatzforderung über 250000 Franken. Damit verlangte sie «Gerechtigkeit» für alle früheren Tänzerinnen der beiden Cabarets.

Verteidiger Jean-Luc Maradan plädierte hingegen auf Freispruch in allen Anklagepunkten. «Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, ein Urteil zu sprechen, nur weil die Untersuchung lang, schwierig und kostspielig gewesen ist», bat der Anwalt das Gericht.

Keine Handlungsfreiheit

Tatsächlich sind seit der Klage der damals 22-jährigen Ukrainerin, die den Stein ins Rollen gebracht hat, sieben Jahre vergangen. Damals hatte die Tänzerin nach einem Tag im «Apollo 2000» Unterschlupf bei einem der Kunden gesucht. Kurz darauf zeigte sie ihren Arbeitgeber, der ihren Pass behalten hatte, an. Sieben Jahre, in denen Staatsanwältin Yvonne Gendre die «erdrückende Stille» der Zeugen und Tänzerinnen zu durchbrechen versuchte. In ihrer Anklagerede sagte sie: «Der Aufwand hat sich gelohnt.» Sie sieht den Beweis erbracht, dass der Angeklagte die Tänzerinnen zur Prostitution angehalten hat.

«In den Cabarets gab es ebenso viele Séparées wie Tänzerinnen pro Abend», so Gendre. Mehrere Aussagen bestätigten, dass es in den Einrichtungen zu Geschlechtsverkehr gekommen sei. Zwar sei keine der jungen Frauen zur Prostitution gezwungen worden – doch eine wirkliche Alternative zu diesem Zusatzverdienst habe es nicht gegeben.

Auch den Vorwurf des Menschenhandels sieht die Staatsanwältin als erwiesen an. Weil ihre Ausweise und Arbeitsgenehmigungen zurückgehalten wurden, seien sie in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt gewesen. Gleichzeitig hätten sie nicht genügend verdient, um frei über ihre Aktivitäten – sprich, ob sie mit den Kunden schlafen wollten oder nicht – entscheiden zu können. Laut Gendre reichen diese Fakten für eine Verurteilung wegen Menschenhandels aus.

Freiwillig in die Schweiz

Dass es sich dabei um Fakten handelt, bestreitet hingegen Jean-Luc Maradan. Der Verteidiger des Ex-Betreibers holte gestern Nachmittag weit aus, um darzulegen, was er von Gendres Untersuchung hält. In einem Satz: «C’est du n’importe quoi!»

Die Anklage habe seinen Mandanten als Sündenbock ausgesucht, um «ein Exempel zu statuieren» und den Cabarets den Kampf anzusagen, kritisierte Maradan. Dieser «politische Entscheid» habe die Untersuchung von Anfang an beeinflusst. Mit der Zeit seien die Vorwürfe wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen – klare Schuldbeweise gebe es in diesem Fall keine.

Als Beispiel nannte er die von der Anklage aufgezählten «Druckmittel», wie Bussen, Kautionen und Verbote. Doch diese würden auch in anderen Einrichtungen angewandt. Zudem führte er aus: «Keine der Tänzerinnen ist unter Zwang in die Schweiz gekommen.» Unter diesen Umständen von Menschenhandel zu sprechen sei absurd.

Dass es im Cabaret hin und wieder zu Prostitution gekommen sei, wollte der Anwalt gar nicht bestreiten. Doch er erklärte: «Es bestand weder Zwang noch grosser Anreiz dazu – und mein Mandant konnte schliesslich nicht alle überwachen.» Weit mehr brachte den Tänzerinnen der Verkauf von Champagner ein – doch gebe es keine Beweise dafür, dass der Verkauf unweigerlich zur Prostitution führte.

Urteil Ende März

Ebenfalls des Menschenhandels und der Zuführung zur Prostitution angeklagt ist die frühere Mitbetreiberin der Cabarets. Die Urteilsverkündung wird Ende März erwartet.

In den Freiburger Cabarets «Plaza» und «Apollo 2000» soll es regelmässig zu Prostitution gekommen sein.Bild Charles Ellena/a

«Keine der Tänzerinnen ist unter Zwang in die Schweiz gekommen.»

Autor: Jean-Luc Maradan

Autor: Anwalt

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