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«Drohungen nehmen wir sehr ernst»

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Autor: karin Aebischer

«Ein solcher Vorfall ist auch bei uns nicht auszuschliessen», sagt Heidi Kolly, Leiterin des Sozialamtes der Gemeinde Schmitten, zum Tötungsdelikt im zürcherischen Pfäffikon. Deshalb sei Gewaltprävention ständig ein Thema. «Wir machen uns unsere Gedanken; wenn so etwas geschieht noch einmal mehr», sagt sie. Sie selber ist noch nie konkret bedroht worden. «Es ist mir jedoch nicht unbekannt, dass Leute teilweise aggressiv reagieren.» Oft sei dieses aggressive Verhalten auf einen Entscheid der Sozialkommission zurückzuführen, mit dem die Klienten nicht einverstanden sind.

Ähnlich erlebt es Cornelia Müller, stellvertretende Leiterin des Sozialdienstes Sense-Oberland in Rechthalten. «Die meisten Konflikte entstehen, wenn es um materielle Hilfe geht, die wir einschränken müssen», erklärt sie. Die dabei hervorgerufenen Existenzängste würden bei den Klienten Reaktionen auslösen, die nicht immer einfach einzuschätzen sind. Wenn Cornelia Müller weiss, dass ein Gespräch schwierig werden könnte, hat sie deshalb immer den mobilen Notfallknopf auf sich.

Abwägen, was drinliegt

Cornelia Müller ist in der Arbeit mit den Klienten auch schon mit Drohungen konfrontiert worden. Ein Klient hatte sogar die Scheibe des Schalters eingeschlagen. Droht der Klient, versucht sie jeweils, ihn bestimmt zurechtzuweisen und ihm die Grenzen aufzuzeigen. «Aus der Situation heraus muss man entscheiden, was man in diesem Moment tun und sagen darf und was man besser auf später verschiebt.»

«Empathie ist zentral»

Auch Heidi Kolly macht sich jeweils vor dem Gespräch Gedanken, was der Entscheid der Sozialkommission beim Klienten auslösen könnte. «Menschen, die vom Sozialdienst unterstützt werden, haben häufig grosse Sorgen und Ängste. Wenn dann noch Leistungen gekürzt werden oder unangenehme Entscheide getroffen werden, kann das unverhältnismässige Reaktionen auslösen. Deshalb ist Empathie gegenüber den Klienten und ihrer Situation sehr zentral», betont sie. Wenn Heidi Kolly weiss, dass das Gespräch schwierig werden könnte, holt sie eine Zweitperson hinzu. Auch Hausbesuche macht sie nur zu zweit.

Zwei Anzeigen in 17 Jahren

Auf dem Sozialdienst der Gemeinden Wünnewil-Flamatt und Überstorf ist der Alarmknopf schon betätigt worden. «Drohungen nehmen wir sehr ernst», sagt die Leiterin Karin Borter. Sie spricht ihre Klienten auch auf mögliche versteckte Drohungen an. «Ich bin sehr auf Sicherheit bedacht», sagt sie. Geschieht etwas im Bereich der Sozialdienste, wie jüngst der Vorfall in Pfäffikon, macht sie sich immer wieder von Neuem über die Sicherheit der Mitarbeitenden Gedanken und holt das Sicherheitsdispositiv hervor. «Habe ich alles getan, um die Mitarbeiter zu schützen? Solche Fragen gehen mir dann durch den Kopf», erzählt Borter. Zum Glück, sagt sie, komme es selten zu grösseren Zwischenfällen. In den 17 Jahren, in denen sie beim Sozialdienst arbeitet, hat sie zweimal wegen eines Klienten Strafanzeige erstattet.

Je nach Klient wird das Gespräch auch mal bewusst am Schalter geführt.Bild Charles Ellena

Kanton:Kurse und ein Massnahmenplan

Wegen Drohungen oder Gewalt gegenüber Angestellten der Sozialdienste des Kantons Freiburg kommt es jährlich zu fünf bis sechs Strafklagen, wie Jean-Claude Simonet, wissenschaftlicher Berater beim kantonalen Sozialamt, erklärt. Eine Zunahme an Fällen könne er keine feststellen, er habe jedoch nicht Kenntnis von allen Vorkommnissen dieser Art.

Zur Gewaltprävention und Sicherheit in den Sozialdiensten hat der Kanton Freiburg bereits im Jahr 2002 einen Massnahmenplan ausgearbeitet, wie Claudia Lauper, Wissenschaftliche Beraterin und Mediensprecherin der Gesundheitsdirektion, erklärt. Den Betroffenen werden darin Präventionsmassnahmen und Massnahmen im Fall von Gewalt detailliert aufgezeigt. Der Staat bietet zudem jedes Jahr verschiedene Kurse an, die jeder Mitarbeitende der betroffenen Dienste besuchen kann. ak

Gerichtsfall: Angeklagter drohte mit Tod

Vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers hatte sich gestern ein 41-jähriger Sensler wegen Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte zu verantworten. Er hatte seiner Betreuerin beim Sozialdienst gedroht, er werde ihr den Hals umdrehen, sollte die vorangegangene Kürzung seiner Sozialhilfe nicht rückgängig gemacht werden. Er sagte ihr zudem, sie solle ihre Ferien noch geniessen. Dies sei keine Drohung, sondern ein Versprechen. In einem Mail hat die betroffene Sozialarbeiterin den Vorfall noch am selben Tag dem Oberamt des Sensebezirks geschildert.

Vor Gericht wollte sie eine Begegnung mit dem Beschuldigten vermeiden. Als sie aussagte, musste er den Gerichtssaal verlassen. Sie erklärte, dass man als Sozialarbeiter öfters beschuldigt werde, wenn es nicht so laufe, wie die Klienten es sich vorstellen würden. «Doch bei ihm hatte ich das Gefühl, es sei wirklich ernst gemeint. Es lief mir kalt den Rücken runter», sagte sie.

Drohungen wiederholt

Nach diesem Vorfall hielt sich der Angeklagte mehrmals auf Anordnung oder auch freiwillig in der psychiatrischen Klinik Marsens auf. Ein psychiatrisches Gutachten der Uni Bern diagnostizierte beim Sozialhilfeempfänger eine paranoide Schizophrenie. Gestern vor Gericht wiederholte er seine Drohungen gegenüber der Sozialarbeiterin.

Mann ist schuldunfähig

Staatsanwältin Lilian Hauser betonte, dass alle Tatbestände für eine Verurteilung erfüllt wären; wegen des Gutachtens sei der Angeklagte jedoch schuldunfähig und somit freizusprechen. Von ihm gehe jedoch nach wie vor eine Gefahr aus, sagte sie und forderte die Anordnung einer stationären Massnahme. Diesem Antrag folgte das Gericht unter Präsident Reinold Raemy.ak

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