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Eignungstest Medizinstudium bleibt bestehen

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Zwei Grossräte haben in einem Postulat den Sinn des Numerus Clausus hinterfragt. Der Staatsrat hält in seinem Bericht am Eignungstest fürs Medizinstudium fest.

Im Kanton Freiburg gehen 80 Prozent der verfügbaren Studienplätze in Medizin an Studierende aus deutschsprachigen Kantonen. Französischsprachige entscheiden sich eher für Westschweizer Universitäten, da dort kein Eignungstest verlangt wird. Für die Freiburger Grossräte Michel Zadory (SVP, Estavayer-le-Lac) und Jean-Daniel Schumacher (FDP, Bürglen) war dieser Umstand vor allem angesichts des kantonalen Mangels an Ärztinnen und Ärzten besorgniserregend. Sie stellten die Frage in den Raum, ob ein Numerus Clausus überhaupt sinnvoll ist.

In seinem Bericht zum Postulat der beiden Grossräte hält der Staatsrat an der Notwendigkeit des Eignungstests fest. Die Studienplätze seien vor allem aufgrund der klinischen Ausbildungskapazität begrenzt. Sie können also nicht einfach erhöht werden. An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg finde ebenfalls ein Selektionsprozess statt – allerdings am Ende des ersten Studienjahrs. Auch diese Kantone seien vom Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten betroffen. Seit 2019 verfüge Freiburg ausserdem über ein Masterstudium in Medizin, dessen Auswirkungen erst noch spürbar werden.

Französischsprachige benachteiligt

Der Staatsrat räumt jedoch ein, dass bei der Erfolgsquote ein Unterschied zwischen den Sprachregionen besteht. Das führt er vor allem auf das kleinere Angebot für die Vorbereitung auf den Numerus Clausus auf Französisch zurück. Dieses soll deshalb verbessert und die Ergebnisse überwacht werden.

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