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«Ein Lenker muss das Risiko vorhersehen»

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«Ich war geblendet, ich konnte die Frau nicht sehen», sagte ein 53-jähriger Mann gestern vor dem Strafgericht Saane. Am 13. Januar 2012 um 14.10 Uhr war der Autofahrer von der Stadt her kommend die Freiburgstrasse in Marly entlanggefahren. Auf der Höhe der Kirche Les Pères du St-Sacrément übersah er eine 74-jährige Frau, welche den Fussgängerstreifen überquerte. Bei der folgenden Kollision erlitt die Passantin schwere Körperverletzungen.

Keines Fehlers bewusst

Sobald seine Sicht eingeschränkt gewesen sei, habe er den Fuss vom Gaspedal genommen und abgebremst, sagte der Angeklagte gestern. «Dies dauerte etwa drei Sekunden. Dann sah ich einen Schatten, darauf folgte der Aufprall.» Auf die Frage des Gerichtspräsidenten Nicolas Ayer zu der Einschätzung seines Verhaltens antwortete er: «Ich habe keinen Fehler begangen.»

Fahrlässig gehandelt

Der Angeklagte habe seine Vorsichtspflichten schwer verletzt, betonte Charles Guerry, Anwalt der Klägerin. «Der Fahrer wusste, dass er sich einem Fussgängerstreifen nähert. Da seine Sicht eingeschränkt war, hätte er viel stärker abbremsen müssen.» Zudem sei die Aussage des Lenkers, er sei plötzlich geblendet worden, nicht ganz glaubwürdig. Auf den 150 Metern vor dem Unfallort scheine die Sonne immer etwa im gleichen Winkel auf die Strasse, zudem habe es an diesem Tag keine grossen Wolken am Himmel gehabt. «Wie konnte er so plötzlich von der Sonne überrascht werden?», frage Guerry. So liege die Vermutung nahe, dass der Mann anderweitig abgelenkt gewesen sei und deshalb die Frau übersehen habe. «Egal wie man es dreht–der Mann hat fahrlässig gehandelt.»

«Nie eine wirkliche Wahl»

«Der Unfall ist tragisch. Dass es diesen Zusammenstoss gegeben hat, bedeutet aber nicht automatisch, dass mein Klient schuldig ist», betonte der Anwalt des Angeklagten, Bruno Charrière, zu Beginn seines Plädoyers. «Was hätte der Fahrer in dieser Situation tun können, um jegliche Vorwürfe zu vermeiden?», fragte Charrière. Dieser habe keinen Grund gehabt, um besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Und in dem Moment, als er auf die Fussgängerin hätte reagieren können, sei er so stark geblendet gewesen, dass er nichts gesehen habe. «Er war also einer Situation, in der er nie eine wirkliche Wahl hatte», so Charrière. Deshalb verlange er einen Freispruch.

Angeklagter ist schuldig

Der Richter sprach den Angeklagten der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig. Seine Aussagen seien zwar glaubwürdig, dennoch gelte: «Wenn Sie während drei Sekunden geblendet waren, hätten Sie die Frau vorher sehen müssen. Dauerte die Einschränkung der Sicht länger, hätten Sie deswegen bremsen müssen.» Zudem betonte Ayer: «Dass die Sonne an diesem Ort und zu dieser Zeit blenden kann, ist nicht ungewöhnlich. Ein Lenker muss das Risiko vorhersehen und seine Fahrweise anpassen.» Der Mann wurde zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf Bewährung sowie zu einer Busse von 600 Franken verurteilt. Zudem muss er die Gerichtskosten übernehmen. rb

 

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