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Ein Mann für alle Fälle

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Der Präsident des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sprach in Freiburg

«Der neue europäische Gerichtshof ist ein unausweichlicher Bestandteil der gesamteuropäischen Landschaft des 21. Jahrhunderts», wie er in der Eröffnung seiner Rede festhielt. Die Europäische Union, der heute 15 Staaten angehören, ist aber nicht einziger Bestandteil Europas. Vielmehr haben 41 Staaten die Konvention unterzeichnet, so dass ihr Wirkungsraum weit über die EU hinausreicht.

Ein wenig Statistik

Im Jahr 1999 stammten 30 Prozent aller Beschwerden aus den 17 zentral- und osteuropäischen Ländern und 19 Prozent aus der Türkei. «Aber die anderen 51 Prozent wurden von den 23 anderen westeuropäischen Ländern eingereicht», wie Wildhaber eine falsche Interpretation der Zahlen zu vermeiden sucht.

Zu viele Fragen,
zu wenige Antworten

Zweifellos wirke das Gericht rechtsschöpferisch, es könne ja sonst seiner Aufgabe gar nicht nachkommen: «Wie soll man Konventionsgarantien wie Waffengleichheit, Meinungsfreiheit und Privat- und Familienleben deuten, wenn man mit Montesquieu den Richter nur als Sprachrohr des Gesetzes sehen will?», fährt er fort und antwortet gleich selbst auf seine Frage: «Statt dass man versucht, auf möglichst viele offene Fragen möglichst viele Antworten zu geben, hat man somit als Richter das Recht, sogar die Verpflichtung, abzuwägen, zu zögern, sich schrittweise vorzutasten und sich selbst die Möglichkeit von Zweifeln zuzubilligen.» Und er? «Ich sehe meine Aktivität als europäischer Richter als realistisch, pragmatisch, evolutiv und induktiv.»

In einer Welt, die sich immer schneller verändert, ist es nicht einfach Schritt zu halten. Um diesem Problem beizukommen, sind Reformen nötig. Am 8. Juni wird Wildhaber deshalb in Strassburg erste Ansätze dazu vorstellen.

Zweierlei Menschenrechte?

«Wir sollten beginnen, uns darauf einzustellen, vermehrt der Rolle eines künftigen europäischen Verfassungsgerichts gerecht zu werden und zu versuchen, in Entscheiden die tragenden Grundsätze der gemeinsamen europäischen Standards herauszuarbeiten, ohne in der Masse der Beschwerden unterzugehen.»

Die Europäische Union setzt sich derzeit mit dem Gedanken auseinander, eine Charta der fundamentalen Freiheiten zu formulieren. Dann würden zwei Menschenrechtssysteme nebeneinander bestehen. «Die würde der Rechtssicherheit nur schaden. Wenn man zudem zwischen einem vermutlich höheren Schutzniveau für EU-Länder und einem wohl tieferen Niveau für Nicht-EU-Länder unterscheiden wollte, so liefe man Gefahr, die Fortschritte speziell der 17 zentral- und osteuropäischen Staaten im Bereich der Demokratie und des Vorrangs des Rechts in Frage zu stellen. Was das grössere Europa braucht, das ist eine Einigkeit im Bereich der Menschenrechte, ohne doppelten Standards und ohne Mitglieder zweiter Klasse.» Eine weitere Möglichkeit wäre der Beitritt der EU zur europäischen Menschenrechtskonvention.
Was 1950 in Rom seinen Lauf nahm, ist nun, fünfzig Jahre später, noch immer aktuell.

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