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Ein «Phantom» veruntreute Gelder der Uni

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Autor: Myriam SchuleR

Freiburg Mit der Campuscard können Studierende ihre Mahlzeiten in der Mensa oder auch Kopien bezahlen. An Automaten, die überall in der Uni Freiburg montiert sind, kann die Karte mit Geld aufgeladen werden. Seit gestern stehen die Automaten im Zentrum einer Verhandlung am Strafgericht des Saanebezirks.

M. wird beschuldigt, aus ebendiesen Apparaten im Laufe des Jahres 2005 insgesamt 79 850 Franken entwendet zu haben. Zunächst erklärte sich der Finanzdienst der Universität die Fehlsumme mit der Tatsache, dass neue Automaten installiert worden sind, die in einem anderen System abgerechnet werden. Nach genaueren Untersuchungen wurde schliesslich klar, dass das Geld fehlt. Die Universität erstattete Anzeige. Schnell wurde M. zum Hauptverdächtigen. Als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma machte M. regelmässig Rundgänge durch die Uni, leerte die Automaten und brachte das Geld zur Bank.

In der Verhandlung sagte Staatsanwalt Michel Favre: «Die einzige Erklärung für das Fehlen des Geldes sind nicht dokumentierte Phantomrundgänge.» Schnell fiel der Verdacht auf M., welcher als einzige Person eine Magnetkarte besitzt, die nötig ist, um Geld zu entnehmen. Die Belege, die der Automat bei jeder Entnahme ausdruckt, soll M. vernichtet haben. Diese Annahme wird durch Sprünge in der Nummerierung der von M. abgelieferten Belege erhärtet. Scheinbar hat das «Phantom» aber ausser Acht gelassen, dass die Vernichtung der Belege nicht ausreichte. Ein zweiter Kontrollmechanismus garantiert die Sicherheit des Systems. Im 24-Stunden-Takt senden die Automaten eine Abrechnung an den zentralen Uniserver, so lässt sich eine Fehlsumme nicht verbergen.

Fälschen zu aufwendig

Für Favre ist klar, dass M. selbst die Phantomrundgänge gemacht hat. Die entsprechende Magnetkarte zu fälschen, sei viel zu aufwendig. Ausserdem hätte M. auf seinen regulären Rundgängen Unstimmigkeiten bemerken müssen, falls sich tatsächlich jemand anderes an den Automaten zu schaffen gemacht hätte. Solche Aktionen seien ohnehin viel zu auffällig, zumal insgesamt 112 Mal illegal Geld entnommen worden sei. Staatsanwalt Favre schloss sein Plädoyer mit der Aussage, M. habe sich der Veruntreuung schuldig gemacht und sei deshalb zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren zu verurteilen.

Pierre Perritaz, Anwalt der Universität, hatte dem nicht viel anzufügen und meinte, die Fakten würden für sich sprechen. Er forderte die Rückzahlung der veruntreuten Gelder.

Unschuldsvermutung gilt

M.’s Verteidiger Michel Bussey stützte sich in erster Linie auf die Unschuldsvermutung. «Wenn ernsthafte Zweifel an seiner Schuld bestehen, darf ein Angeklagter nicht verurteilt werden.» plädierte er. Die Möglichkeit, dass Dritte das Geld aus den Automaten entnommen haben, schloss er nicht aus. Die Magnetkarte liege in M.’s Büro und andere Mitarbeiter hätten sie entwenden können. Schliesslich meinte Bussey, sein Klient habe gewusst, dass die Automaten an ein Informatiksystem angeschlossen seien, und wäre wohl kaum so naiv gewesen, trotzdem Geld zu entwenden.

Am kommenden Freitag wird das Strafgericht unter dem Vorsitz von Richter Jean-Marc Sallin seinen Urteilsspruch verkünden.

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