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Ein Teil des Schlossareals von Gurwolf soll bald zu Bauland werden

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Am Freitag hat die Gemeinde Courgevaux die Revision ihrer Ortsplanung ein zweites Mal aufgelegt. Neu gibt es im Schlossareal drei Bausektoren. Laut dem Bericht zur Ortsplanung könnten hier Pavillons und Nebengebäude errichtet werden. Zugelassen sei einzig eine Nutzung zu Wohnzwecken und für Aktivitäten, die mit dem Schutz und der Erhaltung des Schlosses kompatibel sind. Die zusätzliche Nutzung des Areals solle zur Finanzierung der Erhaltung des Schlosses beitragen.

Bislang waren Neubauten auf diesem Gelände nicht erlaubt. Zwischen der ersten und der zweiten Auflage der Ortsplanungsrevision wechselte der Besitzer des Schlosses. «Der neue Eigentümer fragte die Gemeinde, ob man auf dem Areal nicht doch bauen könnte», sagte Gemeinderat Alfred Rentsch auf Anfrage.

«Ein guter Konsens»

Wie dem Grundbuch zu entnehmen ist, gehört das Schloss der Wohnwerk AG mit Sitz in Murten – und zwar seit Anfang Jahr. «Ein Bauprojekt für das Schlossareal gibt es noch nicht», sagt Jann Fahrni, Murtner Architekt und Präsident der AG, gegenüber den FN. Bisher seien Workshops mit der Gemeinde und dem kantonalen Kulturgüteramt durchgeführt worden. «An diesen Workshops wurde evaluiert, was aus urbanistischer und denkmalpflegerischer Sicht auf dem Gelände baulich möglich ist», so Fahrni. «Ich denke, es wurde ein guter Konsens gefunden, der den Erhalt und die Sanierung der Schlossanlage ermöglicht.»

Das Amt für Kulturgüter habe von der Gemeinde präzise Vorschriften für zukünftige Gebäude im Schlossareal verlangt, so die Angaben im Bericht der Gemeinde. Im aufgelegten kommunalen Bau- und Raumplanungsreglement ist nun unter anderem festgehalten, dass sich neue Konstruktionen den bestehenden Gebäuden unterordnen müssen in punkto Volumen, Höhe und Form. «Das Schloss und der dazugehörige Park bleiben in der aktuellen Form bestehen», versichert Rentsch.

Überschwemmungsrisiko

Aufgegeben hat die Gemeinde in der Revision der Ortsplanung das Vorhaben, im Sektor «Bachpromenade» eine Zone von allgemeinem Interesse zu schaffen. Zwei Gründe seien ausschlaggebend gewesen, so Rentsch: Das Areal sei im kantonalen Richtplan nicht vorgesehen, und wegen des nahen Baches bestehe ein gewisses Überschwemmungsrisiko.

In der zweiten Auflage der Revision ist ebenfalls die Unterschutzstellung von 30 Bäumen in Bauzonen nicht mehr enthalten. Gemäss dem Bericht seien bei diesen Bäumen die «ökologischen oder landschaftlichen Qualitäten» nicht ausreichend.

Keine Änderungen zu Faradan

Gegen die erste Auflage der Ortsplanungsrevision im Jahr 2016 gingen 14 Einsprachen ein (die FN berichteten). Die Hälfte davon betraf das Gebiet Faradan. Es handelt sich um eine 12 000 Quadratmeter grosse Fläche mit unverbauter Aussicht auf den Murtensee. Die Gemeinde plant, dort Terrassenhäuser zu errichten. «Die Einsprachen aus der ersten Auflage sind weiterhin gültig», sagt Rentsch. In der zweiten Auflage gebe es keine Änderungen, die das Gebiet Faradan betreffen.

Einsprachen können während 30 Tagen nur zu den neuen Änderungen des Zonennutzungsplans und des Bau- und Raumplanungsreglements eingereicht werden. Zu den Änderungen des Gemeinderichtplans sind Bemerkungen und Vorschläge möglich.

«Das Schloss von Gurwolf und der dazugehörige Park bleiben in der aktuellen Form bestehen.»

Alfred Rentsch

Gemeinderat

Ergänzungswahl

Mona Bouasria ist im Gemeinderat

Mona Bouasria wurde am Sonntag zur neuen Gemeinderätin von Gurwolf gewählt. Die 1992 geborene Volkswirtschaftsstudentin erhielt 160 Stimmen, gab die Gemeindeverwaltung bekannt. Auf 106 abgegebenen Wahlzetteln stand der Name des Kaufmanns Martin Schwaar, Jahrgang 1962. Die Ergänzungswahl wurde nötig, weil die Gemeinderätin Luana Cassarà zurückgetreten war.

jmw

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