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Ein Teilerfolg für die Saatzucht Düdingen

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Theoretisch könnte die Saatzuchtgenossenschaft Düdingen im kommenden Winter ihr Fünf-Millionen-Ausbauprojekt beginnen. Denn das Freiburger Kantonsgericht hat das Gesuch der Ziegeleien Freiburg und Lausanne um aufschiebende Wirkung abgewiesen, wie die Liberté in ihrer gestrigen Ausgabe schreibt. Doch es gibt zwei Gründe, warum die Saatzucht ihr Projekt, das Silo zu sanieren und zu erweitern, mehr Lagerraum zu schaffen und so die Arbeitsabläufe zu vereinfachen, frühestens im Winter 2013/2014 ins Auge fassen kann (siehe auch FN vom 4. August).

Zu hohes Risiko

 Zum einen hat das Kantonsgericht Freiburg über die eigentliche Beschwerde der Ziegeleien gegen das Bauprojekt noch nicht entschieden. Zwar könnte die Saatzuchtgenossenschaft trotzdem mit dem Bau beginnen, ginge dann aber das Risiko ein, dass im Fall eines für sie negativen Entscheids Entschädigungszahlungen anfallen würden oder dass sie schlimmstenfalls die Neubauten wieder abreissen müsste. «Dieses Risiko können und wollen wir nicht eingehen», sagt Oswald Perler, Produktions- und Qualitätsleiter bei der Saatzuchtgenossenschaft Düdingen, auf Anfrage der FN. «Das wäre gegenüber den Genossenschaftern nicht fair, zumal sie uns für dieses Vorgehen keine Legitimierung gegeben haben.»

Zu wenig Zeit zum Planen

Zum anderen kommt das Urteil–auch wenn es für die Genossenschaft positiv ausfällt–zu einem ungünstigen Zeitpunkt, nämlich zu spät im Jahr. Denn die Saatzuchtgenossenschaft Düdingen kann die Sanierung und Erweiterung des Silos nur im Winter durchführen, da im Sommer Hochbetrieb herrscht. «Wegen der unsicheren Lage haben wir einen Planungsstopp eingelegt», sagt Oswald Perler. «Wir wussten ja nicht, wann das Urteil des Kantonsgerichts kommt und wollten nicht auf gut Glück Arbeiten ausschreiben und Maschinen bestellen.»Ziel der Saatzuchtgenossenschaft sei eine seriöse Planung und Realisierung des Projekts. «Etwas durchzustieren nützt niemandem etwas.»

Vorsichtig abwartend

In dem am Montag auf der Webseite des Freiburger Kantonsgerichts publizierten Urteil ist klar festgehalten, dass dieser Entscheid um die aufschiebende Wirkung kein vorgezogenes Urteil für die eigentliche Beschwerde ist. Und doch darf die Saatzuchtgenossenschaft Düdingen es optimistisch bewerten, zumal die Argumente gegen das Bauprojekt ähnlich sind wie jene für die aufschiebende Wirkung.

 «Das Urteil stimmt psychologisch natürlich positiv», sagt Oswald Perler. Doch bleibe die Saatzuchtgenossenschaft vorsichtig abwartend: «Man weiss nie, wie das Gericht schluss-endlich entscheidet.» Das Urteil bestätige der Genossenschaft aber, dass sie auf dem richtigen Weg sei. Oswald Perler bekräftigt noch einmal, dass die Saatzucht jederzeit bereit zum Gespräch mit den Ziegeleien sei.

Die Ziegeleien Freiburg und Lausanne hatten gegen das Bauprojekt Beschwerde eingereicht, weil sie durch das Bauprojekt Auswirkungen auf ihr Grundstück befürchtet. Hans-Karl Felber, Verwaltungsrat der Ziegeleien, hatte gegenüber den FN Anfang August erklärt, dass das Ziegelei-Grundstück durch das Projekt vor allem in Bezug auf Schattenwurf und Mehrverkehr unverhältnismässig stark beeinträchtigt werde.

Diese Bedenken werden von der Saatzuchtgenossenschaft als unbegründet angesehen. Gemäss Bauprojekt soll das Gebäudevolumen nur geringfügig zunehmen, die Lärm- und Staubemissionen würden gar abnehmen. Auch Mehrverkehr würde das Projekt nicht verursachen, sagt die Saatzuchtgenossenschaft.

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