Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ein tiefer Preis reicht nicht mehr

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Marc Kipfer

Preisofferten einholen, die tiefste auswählen und fertig. So ist die Stadt Murten bisher meist vorgegangen, wenn sie öffentliche Aufträge zu vergeben hatte. Das heisst: Der Preis war häufig das einzige Kriterium dafür, welche Firma eine Kanalisation sanieren, eine Fassade neu streichen oder ein Dach flicken durfte. Das führte teilweise zu sehr knappen Entscheiden und zu Missstimmung (siehe Kasten).

Damit ist nun Schluss. Die Stadt hat kürzlich erstmals Aufträge nach einem neuen Leitfaden vergeben: Sie berücksichtigt jetzt eine ganze Reihe weiterer Kriterien.

Niemanden diskriminieren

Seine Premiere feierte der neue Leitfaden bei den Renovationsarbeiten an der Villa Beaulieu, die zurzeit laufen. Es wurden Aufträge für rund eine Million Franken vergeben. Dies geschah im «Einladungsverfahren», wie der Murtner Bauverwalter Stefan Portmann erklärt. Die Gemeinde holte für die einzelnen Bauschritte jeweils drei oder mehr Offerten ein. Für grössere Arbeiten müsste die Gemeinde das «offene Verfahren» anwenden, bei dem alle interessierten Firmen mitofferieren können.

Portmann nennt einige Beispiele für die neuen Kriterien: Hat die Bewerberfirma schon einmal solche Arbeiten ausgeführt und nennt sie entsprechende Referenzen? Bildet sie Lehrlinge aus? Verfügt sie über ein Qualitätssicherungssystem?

Diese und weitere Kriterien werden benotet und je nach Art des Auftrags unterschiedlich gewichtet. Der Preis ist immer noch wichtig: Er macht noch rund 60 Prozent der Endbewertung aus.

Den Anfahrtsweg einer Firma nach Murten dürfe die Stadt nicht berücksichtigen, sagt Portmann. «Die Kriterien dürfen nicht diskriminierend sein, also darf es auch keine Standortsdiskriminierung geben.» Ökologische Kriterien gibt es dennoch: etwa betreffend Gewässer- und Umweltschutz.

Der Leitfaden basiere auf dem Vorgehen anderer Gemeinden, sagt Portmann. «Wir haben uns umgesehen, denn wir wollten ja das Rad nicht neu erfinden. Aber den Leitfaden haben wir nicht eins zu eins kopiert.»

Änderung hat gewirkt

Nebst den Arbeiten an der Villa Beaulieu hat die Stadt kürzlich auch die Renovationsarbeiten am Erligut sowie jene beim Werkhof nach dem neuen Leitfaden vergeben. Und die neuen Kriterien haben sich bereits ausgewirkt, wie Portmann sagt. «Nicht immer hat die günstigste Offerte das Rennen gemacht.»

Premiere für den neuen Vergabe-Leitfaden der Stadt Murten: Sanierung der Villa Beaulieu.Bild Aldo Ellena

Chronologie

Zwei hauchdünne Entscheide

Nur einen Bruchteil lag im Mai 2011 die Offerte der Murtner Firma AB Marti über jener eines Solothurner Unternehmens. Für eine Kanalisationssanierung verlangte die einheimische Firma 200 Franken mehr – dies bei einem Auftragsvolumen von 320000 Franken. Marti machte den Fall öffentlich, woraufhin die FDP-Fraktion im Generalrat neue Vergabekriterien forderte. Vor allem ökologische Kriterien gelte es mitzuberücksichtigen, etwa den Anfahrtsweg einer Firma, argumentierte die FDP. Die Gemeinde arbeitete in der Folge einen neuen Leitfaden aus. Noch ehe dieser in Kraft trat, kam es im Februar 2012 zu einem noch knapperen Entscheid: Zwei Offerten für eine Kanalisationssanierung lagen bloss 27 Franken auseinander. mk

Meistgelesen

Mehr zum Thema