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«Ein völlig anderer Mensch»

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«Ein völlig anderer Mensch»

Verhandlung am Strafgericht Tafers

Am Strafgericht Tafers ist ein 40-jähriger Mann zu einer 16-monatigen bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er hatte rund sieben Kilo Heroin vermittelt und so seine eigene schwere Drogenabhängigkeit finanziert.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der in Bern aufgewachsene Mann italienischer Abstammung ist über den Alkohol und andere Drogen allmählich in eine schwere Abhängigkeit abgerutscht. Nachdem er als etwa 30-Jähriger die Stelle verlor, seine Ehe zerbrach und er seine Wohnung aufgeben musste, glitt er ganz in den Drogensumpf und lebte auf der Strasse. Zeitweise konsumierte er bis zu fünf Gramm Heroin am Tag. «Ich habe genommen, was gekommen ist und nur von Knall zu Knall gelebt», sagte der Angeschuldigte gestern aus.

Vermittlertätigkeit
gegen Naturalien

Bei einem Grammpreis von 50 Franken wurde er rasch zum Beschaffungskriminellen. Er liess sich von Drogenhändlern als Vermittler anheuern, nahm von Abhängigen Bestellungen entgegen und wurde dafür mit Ware bezahlt. Im Rahmen einer gross angelegten Drogenfahndung, bei der auch die Telefone der Händler abgehört wurden, ist er vor rund zweieinhalb Jahren verhaftet worden.

Er zeigte sich sehr kooperativ, so dass Polizei und Untersuchungsbehörden die Menge Heroin, mit der er es zu tun hatte, ziemlich genau festlegen konnten: Er hat rund sieben bis acht Kilo vermittelt und dabei jeweils rund zehn Prozent der Menge als Vermittlungskommission zum Eigenkonsum erhalten.
Die Verhaftung löste beim Mann eine Wende zum Besseren aus. Nach der Untersuchungshaft hat er sich um einen Therapieplatz bemüht. In den letzten zwei Jahren war er in einem Pro-Juventute-Rehabilitationszentrum in der Toscana, um von der Sucht loszukommen. Seine Kooperationsbereitschaft während der Untersuchung, seine Offenheit an der Verhandlung und seine ernsthaften Anstrengungen, wieder zu einem normalen Leben zurückzufinden und beruflich Fuss zu fassen, waren zentrale Themen an der gestrigen Gerichtsverhandlung unter dem Präsidium von Reinold Raemy.

«Schwerer Fall»

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Nora Seravalli, sprach von einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie sprach von einem schweren Fall und von einer erheblichen Drogenmenge. Bei der Frage der Zurechnungsfähigkeit anerkannte sie den Bericht der betreuenden Psychologin in der Therapiestätte nicht als unabhängiges Expertengutachten. Sie ging deshalb wegen der Drogensucht des Angeklagten von einer leichten bis mittelschweren Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit aus. Strafmindernd beurteilte sie das Verhalten nach der Tat, die Einsicht und das Geständnis sowie die schwere Abhängigkeit. Sie beantragte eine Zuchthausstrafe von drei Jahren.

«Zuunterst angekommen»

Pflichtverteidiger Markus Meuwly zeigte sich schockiert über den Antrag der Staatsanwaltschaft. Sein Mandant sei in der Zeit zwischen seiner Tat und heute ein völlig neuer Mensch geworden. Seine Sucht sei damals von den Drogenhändlern skrupellos ausgenützt worden. «Er ist zuunterst angekommen. Sein Leben drehte sich während 24 Stunden um die Drogensucht.» Der Mann habe dann die Therapie freiwillig auf sich genommen und die zwei Jahre ohne Rückschläge und Kompromisse durchgezogen.

Der Fall sei schwer, hielt auch Markus Meuwly fest, war aber anderer Meinung bezüglich Strafmass. «Eine solche Strafe würde die letzten zwei Jahre zunichte machen», betonte er. Der Vorsatz seines Mandanten habe sich nicht aufs Vermitteln bezogen, sondern war auf den Eigenkonsum abgestellt. «Ein solcher Wandel gelingt erfahrungsgemäss nur sehr wenigen», hielt der Anwalt fest. Deshalb sei es unverständlich, dass man dem Mann den Weg verbauen wolle. Im Gegensatz zu vielen anderen habe er seine Besserungsabsicht in die Tat umgesetzt. «Er ist zu einem anderen Menschen geworden.»

Das psychologische Gutachten bescheinige dem Mann infolge seiner Abhängigkeit eine schwere Beeinträchtigung des Bewusstseins, hielt Markus Meuwly fest. Er appellierte an das Gericht, den bedingten Strafvollzug zu gewähren, um die Therapie weiter zu ermöglichen; oder zumindest sollte der Vollzug der Strafe zu Gunsten der Therapie aufgeschoben werden. «Bitte geben Sie ihm eine Chance», bat er zum Schluss.

Das Gericht hatte ein Einsehen und setzte die Strafe auf 16 Monate Gefängnis bedingt fest. Ausserdem wurde die Weisung erteilt, dass der Mann die stationäre Therapie beenden und später eine ambulante Behandlung besuchen soll. Das Gericht befürwortet die günstige Prognose und war mit dem Verteidiger einig, dass die Zurechnungsfähigkeit stark eingeschränkt war. Die Höhe der Probezeit – vier Jahre – begründete Reinold Raemy mit der Schwere des Delikts.

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