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Ein weiterer Schritt für Clavaleyres

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Die erste Gebietsänderung des Kantons Freiburg seit über 200 Jahren, der Kantonsübertritt von Clavaleyres, hat eine weitere Hürde genommen. Wie der Staatsrat gestern mitteilte, haben die bernische und die freiburgische Regierung diese Woche das Konkordat unterzeichnet, den interkantonalen Vertrag, der die entsprechende Änderung der Kantonsgebiete regelt.

Das letzte Wort hat der Bund

Dieses Konkordat wird den beiden Kantonsparlamenten vor dem Sommer zur Ratifizierung vorgelegt. Im Falle einer Annahme werden die Stimmberechtigten beider Kantone wahrscheinlich Anfang 2020 gleichzeitig über den Kantons­übertritt abstimmen, bevor dieser der Bundesversammlung vorgelegt wird.

Dieses Konkordat ist das vorläufige Resultat einer Absichtserklärung, welche die beiden Regierungen Bern und Freiburg 2016 unterzeichnet hatten, und der Verabschiedung von zwei Gesetzen über die Fusion von Clavaleyres, die durch die Kantone Bern und Freiburg in den Jahren 2017 beziehungsweise 2018 angenommen worden waren.

Die Stimmberechtigten der beiden betroffenen Gemeinden hatten den Entwurf der Fusionsvereinbarung zwischen ihren Gemeinden im vergangenen September angenommen (die FN berichteten).

Das Konkordat behandelt die Grundzüge der Gebietsänderung. Es überträgt den beiden Exekutiven auch die Zuständigkeit, Vereinbarungen auszuarbeiten, um noch hängige Fragen zu klären. Aufgrund der Einzigartigkeit des Projekts kann laut dem Freiburger Staatsrat davon ausgegangen werden, dass sich im Verlaufe der Umsetzung des Gemeindezusammenschlusses zwischen Murten und Clavaleyres neue Fragen ergeben werden. Das Konkordat legt jedoch einige Grundprinzipien fest, namentlich in den Bereichen Gebiet und Bevölkerung, Recht und Finanzen.

Bewilligungen bleiben gültig

So bleiben beispielsweise die bernischen Behörden zuständig für die Bearbeitung von zum Zeitpunkt der Gebietsänderung hängigen Verfahren bis zu deren rechtskräftigem Abschluss. Sämtliche von den bernischen Behörden gewährten langfristigen Bewilligungen, wie etwa Patente, bleiben nach dem Wechsel zum Kanton Freiburg bis zu ihrem Ablauf gültig. Die Steuern werden bis zur Gebietsänderung von den bernischen Behörden erhoben, anschliessend von den freiburgischen. Der Kanton Freiburg wird auch die Frage der Akontozahlungen regeln. Was die Berner Kantonsstrasse betrifft, die durch die Gemeinde Clavaleyres führt, so wird diese im aktuellen Zustand und ohne finanzielle Entschädigung zu einer Strasse der neuen Gemeinde Murten.

Der Konkordatsentwurf wurde von einer interkantonalen Arbeitsgruppe ausgearbeitet, der Vertreter der verschiedenen betroffenen Einheiten der bernischen und freiburgischen Verwaltung angehören. Es wurden mehrere interne Vernehmlassungen und im November 2018 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt.

jcg

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