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Einbürgerung soll billiger werden

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Einbürgerung soll billiger werden

Kanton und Gemeinden sollen Eingebürgerten künftig bloss noch die reinen Verwaltungskosten in Rechnung stellen und auf weitere Gebühren verzichten. Der Verfassungsrat hat am Dienstag eine entsprechende Bestimmung bestätigt.

Im Entwurf für eine neue Freiburger Kantonsverfassung sieht ein Artikel vor, dass Kanton und Gemeinden die Einbürgerung von Ausländern fördern. Zu diesem Zweck soll im Gesetz ein Beschwerderecht gegen abweisende Einbürgerungsentscheide vorgesehen werden und es sollen bei einer Einbürgerung bloss noch die reinen Verwaltungsgebühren erhoben werden.

Eine Kommissionsminderheit hatte dem Plenum am Dienstag vorgeschlagen, die beiden Massnahmen im Verfassungsentwurf zu streichen. Gemäss Katharina Thalmann (SVP, Murten) soll die Frage des Beschwerderechts auf Bundesebene geregelt werden, und die Bestimmung über die Gebühren habe in der Verfassung nichts zu suchen. Trotzdem bestätigte der Rat seine Beschlüsse aus der 1. Lesung vom Februar mit deutlichem Mehr.

Zentralisierung stösst auf Skepsis

Der dem Plenum vorgeschlagene Artikel über das Gesundheitswesen sah vor, dass der Kanton «das gesamte Spitalwesen organisiert und koordiniert» und Staat und Gemeinden die sozialmedizinischen Dienste organisieren. Eine Kommissionsminderheit schlug vor, dass der Kanton auch für die sozialmedizinischen Dienste allein zuständig sein soll. Gegen diesen Kantonalisierungsvorschlag regte sich Widerstand.

So stellte Ueli Johner, Kerzers, fest, dass die SVP-Fraktion den Minderheitsantrag nicht unterstützen kann, «da der Staat das Spitalwesen scheinbar auch zum Nachteil von Bevölkerungsgruppen oder bestimmter Regionen organisieren oder koordinieren kann oder will». Auf Vorschlag von Annelise Meyer (FDP, Villars-sur-Glâne) beschloss das Plenum anschliessend, die Präzisierung, wer im Gesundheitswesen für was zuständig ist, aus dem Verfassungsentwurf zu streichen. Der beschlossene Artikel besagt jetzt bloss noch, dass «der Staat sich um die Gesundheitsförderung bemüht und dafür sorgt, dass jeder Person die gleichen Pflegeleistungen zugänglich sind».

Den Artikel über «Verkehr und Kommunikation» hat der Verfassungsrat in der Version des Vorentwurfs bestätigt und Streichungsvorschläge der Kommissionsmehrheit abgelehnt. Er wollte das «Prinzip der freien Wahl des Verkehrsmittels» nicht im neuen Grundgesetz festschreiben.

Hingegen hat er auf Antrag der FDP mit 52:33 Stimmen beschlossen, den Konsumtenschutzartikel zu streichen. Für Fraktionschef Denis Boivin ist dies ausschliesslich Bundessache. wb

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