Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Einbürgerungen scheitern an Ehemännern

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Freiburger Gesetz über Einbürgerungen soll eigentlich vermeiden, dass bei Gesuchstellern Ehepartner automatisch miteingebürgert werden, ohne dass diese genügend integriert sind. Deshalb gilt, dass bei einem Einbürgerungsgesuch zwingend beide Ehepartner die Anforderungen erfüllen müssen.

Diese Regelung kann aber Gesuchstellern zum Verhängnis werden, die eigentlich alle Voraussetzungen mitbringen würden, um eingebürgert zu werden. So hat gestern der Grosse Rat auf Antrag der Einbürgerungskommission die Dossiers von drei Frauen abgelehnt, weil deren Ehemänner den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen.

Zwei Ausländerinnen der zweiten Generation erhalten ihr Bürgerrecht nicht, weil sie während der Prüfung ihres Dossiers Männer geheiratet haben, die im Ausland leben. Bei einer dritten Frau steht ebenfalls ihr Mann im Wege, der in Deutschland zu einer zweijährigen Haft verurteilt wurde.

Gilles Schorderet (SVP, Zénauva) sagte als Präsident der Einbürgerungskommission, diese müsse die geltenden Gesetze anwenden. Staatsrätin Marie Garnier wies aber auf einen Entscheid des Kantonsgerichts hin, welches einen solchen Einbürgerungsentscheid umgestossen hat. «Es ist wahrscheinlich, dass das Kantonsgericht auch die vorliegenden Fälle kippen wird.» Doch Schorderet entgegnete: «Das Gesetz will es so. Wir können doch nicht aus Angst vor einem Rekurs oder einem Gerichtsentscheid das Gesetz nicht anwenden.» Dieser Ansicht war auch die Mehrheit der Grossräte: Sie wiesen die Einbürgerungen mit 67 gegen 29 Stimmen ab. uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema