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«Eine extrem schwer wiegende Tat»

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Autor: Nicole Jegerlehner

Den Morgen des 29. Oktobers 2006 wird ein Freiburger Strassenwischer nie vergessen. Gegen fünf Uhr sah er drei junge Männer, die beim Georges-Python-Platz Terrassenstühle umwarfen. Er rief ihnen zu, sie sollten damit aufhören – da kamen die Männer auf ihn zu und verprügelten ihn.

Der Strassenwischer erlitt ein Schädeltrauma und mehrere Verletzungen am Körper; er wurde während zweier Monate ärztlich behandelt. Der Mitfünfziger, der seit 26 Jahren die Freiburger Strassen sauber hält, verliert Ende Mai seine Stelle: Seit er verprügelt wurde, leidet er an Angstzuständen, schläft kaum noch und hat nicht mehr die Energie, seine Arbeit zu leisten. Er beging mehrere Suizidversuche und wurde während insgesamt dreizehn Monaten im Psychiatrischen Spital Marsens behandelt.

Gestern standen die Männer, die heute 22, 23 und 26 Jahre alt sind, vor dem Strafgericht des Saanebezirks. Zwei erinnern sich an nichts: Sie hatten in der Nacht so viel getrunken, dass sie «einen Filmriss» hatten, wie der eine sagte.

«Grundlos, schockierend»

Staatsanwalt Fabien Gasser prangerte die Tat der drei Männer als «grundlos, gewalttätig und schockierend» an. Die Täter wollten sich nicht mehr erinnern und versteckten sich hinter dem Alkohol. Der Einzige, der sich an die Erreignisse erinnere, bestreite, dass er auf den Strassenwischer eingeschlagen habe. Gasser plädierte einmal für Freiheitsstrafen zwischen 20 und 22 Monaten wegen Angriff und einfacher Körperverletzung. Einer der Täter müsse mindestens sechs Monate seiner Strafe absitzen: «Er verneint seine Verantwortung und wurde vor fünf Monaten wegen Gewalt gegen Polizeibeamte verurteilt», so Gasser.

Anwalt Valentin Aebischer hob die schwerwiegenden Konsequenzen des Angriffs auf seinen Klienten hervor: «Sein Leben ist ruiniert.» Er könne seinen Beruf nicht mehr ausüben und habe Angst, nachts alleine unterwegs zu sein.

Zwei Verteidiger argumentierten, ihren Klienten könne keine konkrete Tat nachgewiesen werden: Niemand wisse, wer welchen Schlag oder Tritt verübt habe. Der dritte Verteidiger sagte, sein Mandant erinnere sich zwar an nichts, stehe aber zu seinem Vergehen und bereue es zutiefst.

Das Gericht folgte in weiten Teilen der Argumentation des Staatsanwalts. Präsident Jean-Marc Sallin sagte zu den Angeklagten, ihre Tat sei «extrem schwer wiegend». Zu dritt hätten sie auf einen wehrlosen Mann eingeschlagen und ihn mit den Füssen getreten, als er am Boden lag. Das Gericht verurteilte einen der Männer zu 20 Monaten, den zweiten zu 22 Monaten bedingtem Freiheitsentzug. Während der Bewährungsfrist von fünf Jahren müssen sie abstinent leben.

«Unstabile Situation»

Der dritte Angeklagte wurde zu 22 Monaten Freiheitsentzug verurteilt, wobei er sechs Monate hinter Gitter muss. Für die restlichen 16 Monate gilt eine Bewährungsfrist von fünf Jahren. Er habe bereits Vorstrafen und lebe in einer «unstabilen Situation», argumentierte der Gerichtspräsident.

Die drei Verurteilten müssen dem Opfer zusammen eine Genugtuungssumme von 12 000 Franken bezahlen.

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