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Eine kleine Gerichtsgeschichte von einem «guten Teufel» und seiner Widersacherin

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Benoît Chassot, erst seit kurzem Richter am Bezirksgericht Saane, fiel die Arbeit gestern leicht. Nach zehn Sekunden war die Arbeit des Richters getan, denn die Beschuldigte war nicht aufgetaucht. Dies, obwohl sie gegen den ihr auferlegten Strafbefehl Rekurs eingelegt hatte. Thema war eine Geschichte, die nicht nur in der Freiburger Unterstadt für einiges Aufsehen gesorgt hat. Im Grabensaal, Heimat des stadtbekannten Künstlers Hubert Audriaz, hatte es jemand auf eine Figur aus dessen «Parcours der guten Teufel» abgesehen. Zuerst wurden die Kleider der Figur geklaut, dann zündete sie jemand zwischen dem 1. und dem 13. Oktober 2010 gleich dreimal an.

Ein Lausbubenstreich?

«Ich dachte zuerst, es handle sich um einen Lausbubenstreich», sagte Audriaz gestern nach dem «Prozess». Doch eine Bekannte des Künstlers hatte die 61-jährige Frau beim dritten Mal beim Feuerlegen beobachtet. Die Frau gab an, die Taten aus religiösen Gründen durchgeführt zu haben. Es gehe nicht, dass Teufel glorifiziert werden, meinte sie während der Untersuchung. Zudem sollen Kinder Angst vor den Teufelsfiguren gehabt haben.

«Ich habe ihr versucht zu erklären, was ein guter Teufel ist, doch sie wollte mich nicht verstehen», sagte Hubert Audriaz. Als «bon diable» würde er Leute bezeichnen, die ihm sympathisch sind, fasste er zusammen. Mit Religion habe das nichts zu tun. Doch jeglicher Gesprächsversuch hat laut Hubert Audriaz nichts gebracht.

Angebot zurückgezogen

Die rüstige Dame, die zusätzlich auch noch ein Bild von Audriaz mit der Aufschrift «Bon diable» aus einer Kirche (!) gestohlen hatte, wurde von Untersuchungsrichter Philippe Barboni zu einer bedingten Strafe von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Eine Strafe, die nun am Bezirksgericht bestätigt wurde. Falls sie die Stunden bei einem Verstoss gegen die Bewährungsauflagen hätte leisten müssen, hatte ihr Audriaz einst angeboten, bei seinen Projekten mitzuhelfen. «Aber die Leute, die mit mir zusammenarbeiten, waren dagegen. Sie hatten richtig Angst vor ihr», so Audriaz. Er selber habe keine Angst, aber «so eine aggressive Person habe ich noch nie gesehen».

Die Dame habe sogar versucht die Freiburger Kirchenvertreter gegen ihn aufzuwiegeln. «Dabei kenne ich die doch alle», sagte der Künstler. Gar für den Tod von Bischof Genoud soll Audriaz mit seinen Teufelsfiguren im Weltbild der 61-Jährigen verantwortlich gewesen sein. «Ich bin sicher kein Engel», meinte Hubert Audriaz augenzwinkernd. Für alles Schlechte in der Welt könne er aber nicht verantwortlich gemacht werden.

Für die Feuerlegerin wird die Angelegenheit übrigens noch teuer: Sie muss die gesamten Verfahrenskosten übernehmen, sowie eine Busse bezahlen. Kostenpunkt: 3139.25 Franken.

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