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Eine Kurzmitteilung half dem Kanton Freiburg, 3,2 Millionen Franken zu sparen

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So hatte sich Grégoire Seitert, Kantonsveterinär und Leiter des kantonalen Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, seine Ferien wohl nicht vorgestellt. Vor einigen Wochen erhielt er von seinem Stellvertreter eine alarmierende Meldung auf das Handy geschickt. Der Inhalt: Der Nationalrat würde in Kürze über die Abschaffung der Gebühren für die Lebensmittelkontrollen debattieren. Die zuständige Kommission hatte–ohne dass viele Mitglieder sich der Konsequenzen bewusst gewesen wären–eine entsprechende Regelung aus dem Entwurf des neuen Lebensmittelgesetzes entfernt. Genauer: die Buchstaben e, f und i des Absatzes zwei des Artikels 59 im Entwurf des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.

Seitert, sein Stellvertreter und seine Vorgesetzte, Landwirtschaftsdirektorin Marie Garnier, wurden daraufhin aktiv. Es galt, dem Kanton Freiburg mit seinen drei grossen Schlachthöfen und 18 mittleren und kleineren Betrieben Mehrkosten von 3,2 Millionen Franken zu ersparen. Diesen Betrag hätte der Kanton zusätzlich in die Hand nehmen müssen, um die Kontrollen zu finanzieren, wenn der Nationalrat der Streichung der Gebühren zugestimmt hätte (die FN berichteten). Was er aber nach der Intervention aus Freiburg nicht tat (Kasten).

Alle Register gezogen

Staatsrätin Garnier kann sich die Tatsache, dass der Streichungsantrag so lange unbemerkt geblieben war, nur so erklären: «Es ist ein kleiner Absatz, gut versteckt, irgendwo im Gesetz. Lange blieb das Problem unbemerkt. Als unser Veterinäramt plötzlich Alarm schlug, mussten wir Massnahmen ergreifen.» Je nachdem, wie man rechnet, wären den fünf am stärksten betroffenen Kantonen insgesamt 20 bis 35 Millionen Franken an Gebühren abhandengekommen.

Das Engagement und die Überzeugungsversuche der Freiburger Regierung fielen auf fruchtbaren Boden. Seitert verbrachte den ganzen Tag im Nationalratssaal und führte viele Gespräche, eine bereichernde Erfahrung in praktischer Gesetzgebung, wie er im Nachhinein sagt. «Die Kontakte mit den Nationalräten erlaubten, die Probleme rund um die Lebensmittelsicherheit besser zu erläutern.»

Die Freiburger Nationalratsdelegation liess sich angesichts der drohenden Verluste für den Kanton vor den Karren spannen, und die anderen betroffenen Kantone sprangen ebenfalls auf den Zug auf, vor allem Basel. «Man teilte uns mit, wir seien schon zu spät», sagt Garnier im Rückblick. Doch: «Das Resultat hat gezeigt, dass es sich gelohnt hat. Es war ein gutes Teamwork.»

Der Stempel des Amtes

Für Seitert ist klar: «Ohne diese Gebühren hätten wir eine starke Verzichtsplanung mit Konsequenzen für die Lebensmittelsicherheit lancieren müssen.» Der Entscheid des Nationalrates ist für ihn deshalb «ein starkes Zeichen» für den Schutz der Lebensmittel. Zwar kommt die Gesetzesrevision nun vor den Ständerat, aber Seitert ist zuversichtlich, dass auch dieser die Kantone und deren Kontrolleure nicht belasten werde.

Dass deren Arbeit bitter nötig ist, zeigen laut Seitert die Krisen der letzten Wochen und Monate. Die Kontrolleure im In- und Ausland kommen immer wieder Falschdeklarationen, Verunreinigungen und Krankheiten auf die Spur. Letztlich schützen sie damit den Konsumenten.

Jedes Schlachtvieh wird mehrere Male kontrolliert, betont Seitert, und zwar sowohl lebendig als auch tot im Schlachthof. «Der Stempel des Kontrolleurs auf dem Schlachttierkörper ist eine amtliche Verfügung. Sie bescheinigt, dass nichts zu beanstanden war und die Ware genusstauglich ist.»

Nationalrats-Debatte: Eindrücklicher Crash-Kurs in praktischer Staatskunde

I n den Diskussionen um die Revision des Lebensmittelgesetzes – beispielsweise zur Deklarationsfrage – wäre die Streichung der Gebühren für Fleischkontrollen fast durchgekommen. Christian van Singer, grüner Nationalrat aus dem Waadtland, brachte es in der Debatte vom 20. März auf den Punkt: «Wir waren uns in der Kommission nicht bewusst über die möglichen Konsequenzen dieser Entscheidung.» Insbesondere sei nicht klar gewesen, dass die Streichung der entsprechenden Artikel, wie von der knappen Mehrheit der Kommission vorgesehen, den Kantonen die Kosten aufbürden würde, sagte van Singer laut Sessionsprotokoll.

Im Artikel 59 des Lebensmittelgesetzes sind die Gebühren für Lebensmittelkontrollen geregelt. Diese sind gratis, ausser bei Schlachttier- und Fleischuntersuchungen. Der Bundesrat wollte diese Gebühren belassen. Den Streichungsantrag vertraten vehement vor allem Vertreter der SVP. Sie argumentierten in erster Linie mit einer möglichen Diskriminierung der Fleischbranche gegenüber anderen Produzenten.

Für die Beibehaltung der Gebühren setzten sich FDP-Nationalrätin Isabelle Moret (VD) und der Freiburger Bundesrat Alain Berset ein. Sie fanden: Wer Kosten verursache, solle dafür bezahlen. Es gehe nicht an, dass die Allgemeinheit den Aufwand tragen müsse. Von einer Streichung seien insbesondere die fünf Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Solothurn, Luzern und St. Gallen betroffen, in denen total zwei Drittel der Schlachtungen stattfinden. Am Schluss entschied sich der Rat mit 111 zu 65 Stimmen für den Minderheitsantrag Moret, also für die Beibehaltung der Gebühren. Ausser Jacques Bourgeois (FDP), der sich der Stimme enthielt, war die gesamte Freiburger Delegation gegen die Streichung.

Übrigens: Die fraglichen Gebühren sind in der Bundesverordnung «über das Schlachten und die Fleischkontrolle» festgehalten. Die fachmännische Prüfung eines Rindes kostet zwischen 7.50 und 12 Franken, diejenige eines Schweines zwischen 1.50 und 8 Franken und von Geflügel zwischen einem und 20 Rappen. fca

Zahlen und Fakten

Wichtiges Element der Wirtschaft

Die amtlich überwachten grossen und kleinen Schlachtbetriebe im Kanton Freiburg beschäftigen heute 1400 Personen im ganzen Kanton. Ihre Bedeutung für die freiburgische Wirtschaft zeigt sich daran, dass die staatliche Wirtschaftsförderung den Grossbetrieben auf die Gebühren einen Rabatt von rund 15 Prozent gewährt, davon übernimmt die Wirtschaftsförderung zehn Prozent. Der grösste Komplex steht in Courtepin.fca

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