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Eine lukrative Alternative zum Rapsanbau

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Eine lukrative Alternative zum Rapsanbau

Junger Sensler Hanfbauer zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt

Ein Landwirt aus dem Sensebezirk ist vor dem Strafgericht Tafers zu 15 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. Er hatte in den Jahren 1997 bis 2001 Hanf angebaut und dabei einen Umsatz von mehr als einer Million Franken erzielt.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der heute 30-jährige Landwirt musste sich wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel sowie gegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten. Letzteres geht auf einen Unfall zurück, den der Angeklagte vor zwei Jahren verursacht hat, als er morgens gegen drei Uhr am Steuer seines Autos eingenickt war.

Samen vom CannaBioland

Vor dem Strafgericht des Sensebezirks ging es am gestrigen Tag vor allem um die Hanfproduktion. Diesen Weg habe er als Alternative eingeschlagen, nachdem es mit der Rapsproduktion wiederholt Probleme gab, führte er aus. An einem Informationsabend habe er die Vielseitigkeit der Hanfpflanze kennen gelernt. 1997 hatte er angefangen, zuerst auf etwa 1000 Quadratmetern Hanf anzubauen. Aus dem Samen, den er im CannaBioland gekauft hatte, zog er 3000 Setzlinge. Im zweiten Jahr erhöhte er die Fläche auf 6000 Quadratmeter, 1999 war es schon doppelt so viel und in den Jahren 2000 und 2001 betrug die Hanffläche bereits 1,5 bzw. 1,8 Hektaren. Selbst liess er den THC-Gehalt nie testen, doch ergaben beschlagnahmte Proben Werte zwischen 7 und 24 Prozent.

Hohe Kilogrammpreise

Die Setzlinge kamen jeweils von verschiedenen Gärtnereien oder wurden selber gezogen. Die Ernte veräusserte er an verschiedene Käufer, u. a. auch an Hanfläden und andere Hanfbauern. Der Preis pro Kilogramm Blüten belief sich zwischen 400 und rund 1000 Franken. Insgesamt erzielte der junge Hanfbauer so in diesen fünf Jahren einen Umsatz von 1,032 Mio. Franken, wie das Gericht unter der Leitung von Gerichtspräsident Reinold Raemy gestern feststellte. Im Dezember 1999 war der Angeklagte wegen der Ausfuhr von 300 Gramm Marihuana nach Deutschland zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden.

Alles offen gelegt

Er habe das Gefühl gehabt, es sei «eine saubere Sache», erklärte er auf die Frage, ob er nie Zweifel gehabt habe, ob der Hanfanbau strafbar sei oder nicht. Er habe alles fein säuberlich in der Buchhaltung verbucht, habe Steuern bezahlt und alles offen gelegt. Die Einnahmen verwendete er zum Teil um neue Maschinen zu kaufen. «Über das Rechtliche musst Du Dir keine Sorgen machen», hätten ihm die CannaBioland-Vertreter versichert.

Genau diesen Punkt griff der Verteidiger, Rechtsanwalt Lorenz Hirni, in seinem Plädoyer mehrfach auf. Er rief in Erinnerung, dass zu der Zeit, als sein Klient mit dem Hanfanbau begann, ganz andere Rechtsvorstellungen kursierten. Viele Hanfbauern und -verkäufer hätten sich damals überzeugen lassen, dass die rechtliche Lage zu ihren Gunsten auszulegen sei, da die gesetzlichen Grundlagen fehlten. Sein Klient sei «in die Sache hineingerutscht» und habe sich von «falschen Propheten» beraten lassen. All diese Umstände seien dem Angeklagten als strafmindernd anzurechnen, argumentierte er. Sein Strafantrag lautete schliesslich ein Jahr Gefängnis bedingt auf zwei Jahre sowie einer Ersatzforderung an den Staat von 10 000 Franken.

Missbrauch in Kauf genommen

Alessia Chocomeli, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, sah es als gegeben an, dass der Angeklagte es in Kauf nahm, dass sein Hanf für Drogenzwecke missbraucht werde. Die hohen Preise hätten ihn warnen sollen. Ausserdem habe er von den Problemen der CannaBioland-Verantwortlichen und von einigen seiner Geschäftsfreunde gewusst und auch der Strafbefehl 1999 habe ihn nicht weiter beeindruckt. Durch den hohen Umsatz sei auch der Tatbestand des gewerbsmässigen Vorgehens gegeben, erklärte sie.

Sie verlangte eine Strafe von 15 Monaten Gefängnis bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Ersatzforderung an den Staat legte sie auf
70 000 Franken fest. Als positiv beurteilte sie die grosse Offenheit und Kooperationsbereitschaft des Angeklagten während des Verfahrens.

Das Gericht folgte den Anträgen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft in allen Punkten. In der kurzen Begründung gab Präsident Raemy an, dass kein Zweifel an der gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz bestehe. Das Gericht sehe ein, dass das Umfeld eine gewisse Rolle gespielt habe. Doch habe der Angeklagte trotz der 1999 verhängten Busse weitergemacht.

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