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Eine neue Politik für behinderte Menschen

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«Mit allen verstehe ich mich top», sagt Hervé Gabriel, streckt dabei den Daumen in die Höhe, lacht. Damit antwortet er an der gestrigen Pressekonferenz auf die Frage, weshalb er gerne in den Werkstätten für behinderte Erwachsene des Verbandes St. Camille arbeitet. Und wie um seine Worte zu unterstreichen, reicht er wenig später seinem Kollegen im Rollstuhl beiläufig den Wasserbecher mit Halm, damit dieser trinken kann.

Hervé Gabriel arbeitet zu 50 Prozent in der Werkstätte von St. Camille. Den Rest der Zeit braucht er, um den Haushalt zu machen, Einkäufe zu erledigen. «Das zu tun, was alle müssen», sagt er. Er lebe alleine und brauche zu Hause keine Hilfe. Eine Lebensweise, die auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Genau dies soll mit der neuen Politik für Menschen mit einer Behinderung des Kantons vermehrt möglich sein. Gestern stellten die Verantwortlichen das neue Konzept vor. Die Vorentwürfe für die beiden entsprechenden Gesetze sind bis Ende August in der Vernehmlassung.

 Kantone verantwortlich

Durch den neuen Finanzausgleich sind die Kantone alleine für die Planung, Finanzierung und Kontrolle des Angebotes in den Gebieten Sonderschulung, Beherbergung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zuständig. Deshalb brauchte der Kanton eine eigene Behinderten-Politik. Wie Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre gestern sagte, war das Ziel, nicht nur die bestehenden Institutionen, sondern auch private Vereine oder Unternehmen miteinzubeziehen. Denn ein Zeil der neuen Politik ist, Menschen mit Behinderung besser in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren.

24 Massnahmen

Wie Maryse Aebischer, Vorsteherin des Sozialvorsorgeamtes, aufzeigte, setzt die neue Politik auf 24 Massnahmen. Diese lauten beispielsweise: die Beratung und Entlastung von pflegenden Angehörigen verbessern; die Weiterbildungsmöglichkeiten von Behinderten verbessern; ihre berufliche Integration fördern; das Wohnangebot, die Transportmöglichkeiten und die Infrastruktur insgesamt besser an die Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung anpassen; sie durch die Finanzierung spezifischer Projekte stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen.

Auch für die Integration in den Arbeitsmarkt ist ein Fonds geplant, in den Unternehmen und der Kanton einbezahlen. Der Fonds soll anschliessend Firmen unterstützen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen. Dafür ist das Sozialvorsorgeamt in Kontakt mit der kantonalen Handelskammer und dem Gewerbeverband.

«Wir möchten Pflegebetten in Institutionen für behinderte Menschen einrichten, so dass sie im Alter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können», sagte Anne-Claude Demierre. Ein solches Angebot gibt es im Kanton bisher einzig in der Sensler Stiftung für Behinderte in Tafers.

 Die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen von 2016 bis 2020 belaufen sich auf 2,8 Millionen Franken. Gegenüber dem Finanzplan 2015 bis 2018 sind das 1,8 Millionen Franken neue Kosten. «Dieser Betrag dient lediglich der Umsetzung des Massnahmenplans», sagte Demierre. Ergänzungsleistungen beispielsweise oder zusätzliche Plätze in bestehenden Institutionen gehörten nicht in diesen Betrag. Aufgrund der Kantonsfinanzen sei es zudem notwendig gewesen, die Massnahmen zu priorisieren. «Das Gesetz gibt uns aber die Basis für die Zukunft, um weitere Massnahmen zu treffen und das Angebot für Menschen mit Behinderung auszubauen.»

Nach der Vernehmlassung will der Staatsrat die Gesetzesentwürfe verabschieden und im Februar und März dem Grossen Rat vorlegen. Die Inkraftsetzung der neuen Politik ist für Juli 2016 vorgesehen.

Zahlen und Fakten

10500 betroffene Menschen im Kanton

Laut Carmen Rouiller-Zbinden vom Sozialvorsorgeamt ist es schwierig, zu definieren, wie viele Menschen mit Behinderung im Kanton leben. Denn je nach körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung hätten diese eine ganz andere Lebensrealität–und einen unterschiedlichen Hilfsbedarf. Gemäss einer Erhebung von 2012 gibt es in Freiburg 10500 Erwachsene in Privathaushalten mit einer starken Einschränkung bei alltäglichen Tätigkeiten. 2013 haben 8692 Freiburgerinnen und Freiburger eine IV-Rente bezogen. 1577 Erwachsene leben und/oder arbeiten in einer Sondereinrichtung. Insgesamt gibt es 779 Beherbungs- und 1132 Beschäftigungsplätze in speziellen Einrichtungen. 2013/2014 besuchten 931 Kinder die elf Sonderschulen des Kantons und 536 Kinder erhielten spezielle Unterstützung in Regelklassen.mir

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