Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Eine Ohrfeige des Polizisten ist laut Staatsanwalt «nicht üblich»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Februar 2013 wurden zwei Freiburger Kantonspolizisten wegen häuslicher Gewalt in eine Wohnung gerufen. Die Ehefrau wünschte, dass ihr Mann–der getrennt von ihr lebte–ihre Wohnung verlasse. Die Polizisten forderten den Mann dazu auf. Dieser weigerte sich lange Zeit zu gehen–und kaum war er weg, öffnete er mit grossem Krach wieder die Türe. Die Polizisten versuchten, den Mann daran zu hindern, in die Wohnung zu gelangen, und versperrten ihm mit ihren Armen den Weg. Der Mann schrie, dass er in seiner Wohnung noch immer machen könne, was er wolle. Die Polizisten forderten ihn erneut auf, die Wohnung zu verlassen. Da bedrohte und beschimpfte der Mann die Polizisten und wurde ihnen gegenüber aggressiv. Die Polizisten überwältigten ihn–dabei brachen sie ihm den Ellbogen.

Er schrie einfach weiter

Sie brachten den Mann auf den Polizeiposten in Granges-Paccot; der Mann schrie unentwegt und rief, seine Frau sei schuld an der ganzen Situation. Unterwegs merkte der eine Polizist, dass sein linker Ringfinger blutete. Das Auto hielt an, und der Polizist reinigte seine Hand im Schnee. Entnervt sagte er dem Mann, er solle aufhören zu schrei- en, doch dieser schrie weiter. Da öffnete der Polizist die hintere Autotüre und verpasste dem Mann zwei–laut Strafbefehl «leichte»–Ohrfeigen. Nun hat der Freiburger Staatsanwalt Fabien Gasser den ohrfeigenden Polizisten mittels Strafbefehl zu einer Busse von 50 Franken verurteilt. Dazu kommt ein Anteil an den Verfahrenskosten von 50 Franken. Der Polizist habe den Mann mit der Ohrfeige nicht schädigen wollen, sondern nur beruhigen; daher handle es sich nicht um Amtsmissbrauch. Hingegen sei eine Ohrfeige für einen Polizisten «nicht üblich» und auch nicht tolerierbar, schreibt der Staatsanwalt im Strafbefehl.

Der Staatsanwalt hatte auch untersucht, ob der Polizist und sein Kollege aufgrund des gebrochenen Ellbogens wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden müssten; diesen Punkt hat er aber fal- len lassen. njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema