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Eine Revision des Mietrechts ist notwendig

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Eine Revision des Mietrechts ist notwendig

Mieterverband und Bundesbehörden schlagen unterschiedliche Lösungen vor

Die Initiative «Ja zu fairen Mieten» hat zwei Hauptziele: Verhinderung sprunghafter Mietzinsaufschläge und wirksamere Kündigungsschutz-Bestimmungen. Die Gegner, unter ihnen der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments, erachten die Vorschläge als überholt.

Von WALTER BUCHS

Mit dem geltenden Mietrecht aus dem Jahr 1990 sind weder Mieter noch Vermieter zufrieden. Die Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbandes will nun im Sinne eines Preisschutzes den Mietzins an einen über fünf Jahre berechneten Durchschnittssatz für Hypotheken binden. Als Bezugsgrösse soll somit nicht mehr der aktuelle Hypothekarzinssatz der Kantonalbanken herbeigezogen werden. Dies habe nämlich dazu geführt, dass bei einem Anstieg die Mieten umgehend erhöht wurden. In die andere Richtung sei eine verzögerte oder gar keine Senkung erfolgt.

Kündigungsschutz verstärkt

Weiter könnte der Vermieter den Mietzins den gestiegenen Unterhaltskosten anpassen und zur «Erhaltung der Kaufkraft des risikotragenden Kapitals» 40 Prozent der Teuerung auf die Miete überwälzen. Der Anfangsmietzins darf nicht höher ausfallen als der Durchschnittspreis vergleichbarer Wohnungen. Andernfalls kann er vom Mieter nachträglich angefochten werden.

Laut Initiativtext darf der Vermieter nur noch kündigen, wenn er beweisen kann, dass es dafür einen gerechtfertigten Grund gibt. Nicht zulässig wären Kündigungen, wenn «unverhältnismässige» Umbauten geplant sind. Kündigen darf der Vermieter auch nicht, weil er einen besser zahlenden Mieter sucht.

Für die Befürworter ist der geltende Mechanismus unfair. Deshalb schlagen sie einen «geplätteten» Zinssatz vor. Verhindern wollen sie ebenfalls die heutige «Preistreiberei» bei einem Mieterwechsel. Schliesslich seien die Mieter gerade in Zeiten des Wohnungsmangels auf einen griffigeren Kündigungsschutz angewiesen.

Mieten an Teuerung anpassen

Die Gegner des Volksbegehrens warnen vor den starren Preisvorschriften der Initiative. Damit würden alle Anreize für Investoren zum Bau von Wohnungen entfallen. Als realitätsfremd bezeichnen sie die Idee mit dem «geplätteten» Zinssatz. Heute würden nämlich die Banken die Hypozinssätze individuell aushandeln. Dabei käme eine ganze Palette von Modellen zur Anwendung. Nach Meinung von Bundesrat und Parlament ist die Initiative zudem zu kompliziert.

Nach langwierigen Verhandlungen hat das Parlament als Gegenvorschlag ein neues Mietrecht ausgearbeitet und verabschiedet. Danach sollen die Mietzinsen nicht mehr an die Hypozinsen, sondern zu 100 Prozent an die Teuerung gebunden werden. Dieser Vorschlag sieht zudem vor, dass ein Mietzins erst missbräuchlich ist, wenn er mehr als 15 Prozent über den marktüblichen Vergleichsmieten liegt. Beim Eigentümerwechsel darf der Mietzins um zehn Prozent erhöht werden.
Gegen diesen Gegenvorschlag ist bereits das Referendum zustande gekommen. Wird die Initiative am 18. Mai angenommen, käme das einem Nein zum Gegenvorschlag gleich und das Parlament müsste ein mieterfreundlicheres Gesetz ausarbeiten. Bei einem Nein wird voraussichtlich am 8. Februar 2004 über den Gegenvorschlag abgestimmt.

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