Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Eine richtige Tragödie»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Eine richtige Tragödie»

Vater wegen sexueller Handlungen und Nötigung vor Gericht

Vor dem Strafgericht Sense in Tafers ist gestern ein Sensler zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Familienvater war angeklagt, sich mehrfach an seinen Töchtern vergangen zu haben.

Von IMELDA RUFFIEUX

Ein Familiendrama ist gestern vor dem Strafgericht Sense unter dem Vorsitz von Reinold Raemy verhandelt worden. Ein Familienvater war angeklagt wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Nötigung und der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Auf der einen Seite standen seine drei Töchter und seine Ex-Frau, die ob der schmerzlichen Erinnerungen vor Gericht fast zusammenbrachen. Auf der anderen Seite der Angeklagte, der die meisten Vorwürfe abstritt: «Ich habe Fehler gemacht, aber nie ein Kind angerührt.»

«Angst vor dem Vater»

Die älteste Tochter sagte aus, ihr Vater habe oft bei offener Türe unter der Dusche im Bad neben ihrem Schlafzimmer und später auch neben ihrem Bett masturbiert. Sie war damals etwa 12- bis 13-jährig. Nach der Trennung ihrer Eltern ging sie nur zweimal zu ihrem Vater zu Besuch. «Ich hatte Angst vor ihm», erklärte sie vor Gericht.

Der Angeklagte bestritt, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Er habe sich zwar unter der Dusche, nicht aber im Zimmer befriedigt. Damit widersprach er früheren Aussagen, die er vor der Polizei und dem Untersuchungsrichter gemacht hatte.
Die zweite Tochter war zwar nicht zu einem sexuellen Opfer geworden, erlebte aber die Alkoholsucht ihres Vaters an den Besuchstagen, zweimal pro Monat. Sie erzählte, wie sie und ihre jüngere Schwester mit dem Vater oft viele Stunden in der Dorfbeiz verbrachten. Das damals etwa 15 Jahre alte Mädchen übernahm aus Angst um ihre und die Sicherheit ihrer Schwester des Öfteren die Autoschlüssel und fuhr das kurze Stück nach Hause selbst.
Sie hegte zwar den Verdacht, dass sich zwischen ihrem Vater und ihrer Schwester «etwas» abspielte, hatte aber nur Anhaltspunkte – etwa, dass ihre Schwester immer noch im Zimmer des Vaters schlief.

Mit Gewalt gedroht

Die jüngste Tochter gab vor Gericht an, dass die sexuellen Handlungen ihres Vaters nach der Trennung an den Besuchswochenenden anfingen und von ihrem siebten bis elften Lebensjahr andauerten. Er habe sie gezwungen, in seinem Bett zu schlafen, habe sie regelmässig umarmt und sehr intim berührt, erst über dem Pyjama, dann auf der blossen Haut.

Er habe auch mit ihr gebadet, bis sie achtjährig war und sie dabei intim berührt. Er habe sie genötigt, niemandem etwas zu erzählen, habe mit Selbstmord oder einer Gewalttat an ihrer Mutter oder Grossmutter gedroht, sagte die heute 15-Jährige aus.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Gabriele Berger, sah es als erwiesen an, dass im Fall der jüngsten Tochter der Tatbestand der sexuellen Handlungen und der sexuellen Nötigung gegeben ist. Aus dem Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten» musste sie aber im Fall der älteren Tochter auf Verjährung schliessen, da die genaue Zeitdauer der sexuellen Handlungen nicht genau bestimmt werden konnte.

Zurechnungsfähigkeit herabgesetzt

Die Strafe hätte sie auf vier Jahre angesetzt, wären da nicht strafmindernde Elemente dazu gekommen. In einem Gutachten wird dem Angeklagten nämlich eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt, die seine Zurechnungsfähigkeit auf ein mittleres bis schweres Grad herabsetzt. Deshalb plädierte Gabriele Berger auf 16 Monate bedingt auf fünf Jahre sowie eine ambulante Psychotherapie.

Der Anwalt der beiden Frauen, Erwin Jutzet, sprach von einer richtigen Tragödie und bezeichnete das Verschulden des Angeklagten als «ganz gross». «Er denkt nur an sich, zeigt kein Bedauern und keine Einsicht, will seine Fehler nicht einsehen.»

Ein Lügengebäude?

«Lügt der Vater oder lügen die Kinder?», fragte sich Anwalt Elmar Perler. Er habe den Eindruck, dass es sich bei den Vorwürfen eher um ein «Heimzahlen» nach der schwierigen Scheidung mit verhärteten Fronten gehandelt habe. «Es ist möglich, so ein Lügengebäude aufzustellen, wenn man den Vater so hasst.» Er verlangte für seinen Klienten Freispruch oder allenfalls eine bedingte Strafe.

Das Gericht folgte im Urteil weit gehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft: 16 Monate Gefängnis, bedingt auf fünf Jahre, eine ambulante Behandlung, 10 000 Franken Genugtuung für die jüngste Tochter, Einstellung wegen Verjährung, was die Vorfälle mit der zweiten Tochter betrifft.

Meistgelesen

Mehr zum Thema