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Eine spezielle Einrichtung für Frauen?

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Autor: Walter Buchs

FreiburgIn einem bereits vor fünfeinhalb Jahren eingereichten Postulat hatte FDP-Grossrätin Antoinette Badoud aus Le Pâquier den Staatsrat ersucht, in einer Machbarkeitsstudie aufzuzeigen, wie Frauen, denen die Freiheit aus fürsorgerischen Gründen entzogen wurde, am besten betreut werden könnten. Mangelns geeigneter Einrichtungen würden diese Frauen nämlich häufig in Anstalten untergebracht, die ihren Bedürfnissen nicht angemessen sind. Der Grosse Rat hat von dem kürzlich veröffentlichten Bericht des Staatsrates am Freitag Kenntnis genommen.

Aus dem Bericht des Staatsrates geht hervor, dass es bei den von der Autorin des Postulats angesprochenen Frauen, denen aus fürsorgerischen Gründen die Freiheit entzogen wird, vorwiegend um Personen geht, die mit Suchtproblemen zu kämpfen haben, auch mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und psychisch angeschlagen sind.

Eines der prioritären Probleme bei der Betreuung von Personen mit psychischen Schwierigkeiten sei allgemein die Sicherheit, wird im Bericht festgestellt. Es sei insbesondere schwierig, Lösungen für die Platzierung von Personen zu finden, deren Verhalten eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Im Kanton Freiburg sei das Problem bei den Männern grundsätzlich zufriedenstellend gelöst, nicht aber bei den Frauen.

Optimierung der Betreuung

Trotzdem kommt der Staatsrat zum Schluss, dass weder im Kanton Freiburg noch in der Westschweiz ein Bedarf nach einer eigenen, spezifischen Einrichtung für Frauen in fürsorgerischer Freiheitsentziehung bestehe. Die Zahl der problematischen Fälle sei mit drei bis fünf pro Jahr im Kanton auch relativ gering. Bisher hätten in allen Fällen jeweils Lösungen gefunden werden können.

«Eine Freiburger Lösung ist schwierig zu finden», stellte Staatsrat Erwin Jutzet gestern vor dem Grossen Rat fest. Der Weg müsse über eine Konkordatslösung gehen, entweder auf Westschweizer oder dann auf gesamtschweizerischer Ebene. Trotzdem möchte die Regierung weiterhin an einer verbesserten Betreuung von Frauen und Männern mit einem fürsorgerischen Freiheitsentzug arbeiten, vor allem wenn diese Personen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Der Staatsrat habe dem Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) den Auftrag erteilt, solche Lösungen zu prüfen.

Als Autorin des Postulats vermisste Grossrätin Badoud im Bericht des Staatsrates einen konkreten Ansatz. Gespräche mit betroffenen Institutionen und Behörden im Kanton hätten ihr nämlich gezeigt, dass es im Kanton eine Lösung brauche. Eine Platzierung ausserhalb des Kantons sei für die Betroffenen in der Regel keine gute Sache. Sie hoffe nun, so Antoinette Badoud, dass das FNPG in seinem Bericht möglichst bald Konkretes präsentiere.

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