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Eine tief greifende Reform im Gesundheitswesen

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Eine tief greifende Reform im Gesundheitswesen

Ein «Spitalnetz Freiburg» soll die Führung aller öffentlichen Spitäler des Kantons übernehmen

Die Zeiten, als jeder Bezirk noch stolzer Besitzer seines Spitals war, gehören bald definitiv der Vergangenheit an. Das Spital Tafers soll zwar nicht abgerissen werden, doch soll dessen Führung von einem kantonalen Organ, dem «Spitalnetz Freiburg», übernommen werden.

Von ARTHUR ZURKINDEN

«Die Reform der Freiburger Gesundheitsstrukturen» nennt sich ein 60-seitiger Bericht des Staatsrates, der am Mittwoch den Medien vorgestellt wurde. «Ja, es ist eine kleine Revolution», bestätigte Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi eine Bemerkung eines Journalisten. Das «Spitalnetz» sei aber nicht eine reine Freiburger Erfindung, sondern werde in ähnlicher Form auch in andern Kantonen angewendet.

Keine Kantonalisierung

Und so sieht die tief greifende Reform aus: Die Führung der öffentlichen Spitäler des Kantons Freiburg inkl. Kantonsspital soll einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit anvertraut werden. Dieses Organ, das «Spitalnetz Freiburg» genannt werden soll, würde eine grosse Selbstständigkeit geniessen. «Die Anstalt ist keineswegs mit einer Kantonalisierung der Spitäler gleichzusetzen, denn die Dachstruktur bleibt unabhängig von den Staatsdiensten, untersteht aber der demokratischen Kontrolle», schreibt der Staatsrat.

Netz mit kompetenter Führung

Mit dem neuen Führungssystem sollen die Schwächen des heutigen Systems ausgemerzt werden, wie der externe Berater Pierre Boillat, Anwalt und früherer Gesundheitsdirektor des Kantons Jura, betonte. Nach seinen Worten erlaubt dieses einfache und kompetente Führungsorgan mit klar definierten Verantwortlichkeiten vor allem rasche Entscheide.

Das Spitalnetz Freiburg besteht in einer Organisation, die in eine einzige Anstalt integriert ist. Dabei werden die verschiedenen Spitäler zu Modulen des Spitalnetzes, jedes mit einem operationellen Direktor, jedoch alle unter der Verantwortung eines Generaldirektors, dessen Befugnisse sämtliche Tätigkeiten abdecken. Einen besonderen Status soll das interkantonale Spital von Payerne erhalten.

Höchste Instanz des Spitalnetzes wäre ein Verwaltungsrat. Er ist gegenüber dem Staatsrat für die Spitalführung verantwortlich und muss ihm alljährlich einen Tätigkeitsbericht und die Rechnung unterbreiten. «Drei Kriterien müssten die Zusammensetzung des künftigen Rates bestimmen: Effizienz (beschränkte Anzahl), Kompetenz (Wahl der Persönlichkeiten entsprechend ihren beruflichen Kompetenzen) und Klärung der Verantwortlichkeiten (keine Staatsräte). Laut Bericht wäre der Verwaltungsrat mit folgenden Kompetenzen ausgestattet:

l Umsetzung der Spitalplanung und Kontrolle der Umsetzung, globale Zuteilung der Ressourcen;
l Verhandlungen mit dem Staatsrat, den Versicherern, den Gewerkschaften, den Ausbildungsstätten und weiteren Partnern über Leistungsaufträge, Budgetrahmen, Tarifvereinbarungen, Gesamtarbeitsverträge usw.;
l Verwaltung des Budgets und der Kreditanträge;
l Anstellung der Chefärzte und der Verantwortlichen für die spezialisierten Dienste;
l Besoldung der Ärzteschaft und des Personals;
l Ernennung der Generaldirektion, an die einige Kompetenzen delegiert werden können, vor allem die operationelle Führung;
l Bestimmung der Führungsinstrumente.

Mit der Generaldirektion soll laut Bericht eine oder mehrere Personen betraut werden. Sie würden über eine Zentralverwaltung verfügen. Die Direktoren der verschiedenen Standorte resp. Spitäler, die zumindest vorerst bestimmte Kompetenzen im Rahmen der Führung ihres Standortes behalten würden, könnten aber auch mit Aufgaben betraut werden, die sich auf die Gesamttätigkeit des Netzes erstrecken: Finanzen, Personalressourcen, Informationssystem.

Spitalplanung bleibt «Chefsache»

Für die Spitalplanung soll weiterhin der Staatsrat zuständig sein. Dies bedeutet auch, dass die künftigen Aufgaben des Spitals Merlach vom Staatsrat bestimmt werden, wie Ruth Lüthi bestätigte. Demnach soll das Spitalnetz keinen Einfluss auf das Schicksal des Spital des Seebezirks haben.

Nebst der Genehmigung des Jahresberichts und der Rechnung soll der Staatsrat den Verwaltungsrat des Spitalnetzes ernennen. Kompetenz des Grossen Rates wäre es, den Budgetrahmen für den Betrieb und die Investitionen zu genehmigen und das Dienstverhältnis des Personals zu bestimmen.

Spätestens 2007 in Kraft

Nach Worten der Gesundheitsdirektorin wird der umfangreiche Bericht über die Reform der Gesundheitsstrukturen bis Ende August in die Vernehmlassung geschickt. Dann sollen die Gesetzesrevisionen vorbereitet werden. Spätestens zu Beginn des Jahres 2007 soll das Spitalnetz Freiburg gesponnen sein, denn der gemeinsame Topf zur Deckung der Betriebsdefizite der Bezirksspitäler ist auf Ende 2006 beschränkt. Ruth Lüthi hat im Grossen Rat mehrmals versprochen, dass bis zu diesem Zeitpunkt die neuen Gesundheitsstrukturen greifen sollen.

Auch Pflegeheime und Spitex
einbeziehen?

Ziel der Reform ist es, nicht bloss die öffentlichen Spitäler miteinander zu vernetzen, sondern auch die andern Pflegesektoren in die neuen Strukturen zu integrieren. Wie Ruth Lüthi betonte, soll jeder Patient dort gepflegt werden, wo ihm eine optimale Pflege angeboten werden kann.

Und dies könne auch zu Hause sein, durch die Spitex, oder in einem Pflegeheim. Die freie Spitalwahl soll laut Ruth Lüthi nicht eingeschränkt werden, aber ein Spitalpatient kann durchwegs in ein Rehabilitationszentrum oder in ein Pflegeheim transferiert werden, wenn sein Zustand den Aufenthalt in einem Akutspital nicht mehr rechtfertigt.

Eine kostenneutrale Reform

Die Reform der Gesundheitsstrukturen ist ein Bestandteil der neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, wie dies Staatsrat Pascal Corminboeuf hervorhob. Gemäss Ruth Lüthi drängt sie sich auf, weil die Deckung der Betriebsdefizite der Bezirksspitäler immer problematischer werde. Sie rief dabei in Erinnerung, dass die Spitäler im Süden des Kantons schon begonnen haben, auch kantonale Aufgaben zu übernehmen: Palliative Pflege, Herz- und Lungenbehandlungen usw. Zudem gab sie zu bedenken, dass die Gemeindeverbände sehr wohl die Budgets ihrer Spitäler genehmigen können, diese dann jedoch der Genehmigung des Staatsrates unterliegen und dabei Korrekturen erfahren. Und selbstverständlich erhofft sich die Freiburger Regierung von der Reform auch Kosteneinsparungen.

Mit der Reform soll zudem die Übernahme der Kosten neu geregelt werden. Im Bericht werden dabei mehrere Varianten aufgezeigt. Grundsätzlich ist der Staat bereit, sämtliche Spitallasten zu übernehmen, zumal er künftig im Spitalwesen befiehlt. Weil aber die ganze Reform kostenneutral über die Bühne gehen soll, sollen die Gemeinden in anderen Bereichen tiefer in die Tasche greifen müssen. In einem Lösungsvorschlag wäre der Staat weiterhin bereit, sich teilweise für die Pflegeheime und die Spitex zu engagieren, dafür aber die Lasten der AHV- und IV-Ergänzungsleistungen ganz auf die Gemeinden abzuwälzen. So würde der Kanton sämtliche Kosten der Spitäler (inkl. Marsens und Kantonsspital), der ausserkantonalen Spitalaufenthalte, der Notrufzentrale Nr. 144 sowie der Ambul

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