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Eine willkommene Entlastung

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Eine willkommene Entlastung

Autor: arthur zurkinden

Durch regelmässige oder punktuelle Entlastung soll die Lebensqualität für Angehörige von Menschen mit einer Behinderung sowie der betreuten Person erhalten bleiben. So umschreibt Pro Infirmis das Ziel ihres Entlastungsdienstes. «Ja, wir möchten den betroffenen Familien Erholungsphasen und Freiräume ermöglichen», hält Jacqueline Abry Kalenga von Pro Infirmis Freiburg fest. «Eine Entlastung bietet Menschen mit einer Behinderung auch Gelegenheit, Kontakte ausserhalb des eigenen Familienkreises zu knüpfen», fügt sie bei.

Kompetente Betreuerinnen

Der Entlastungsdienst vermittelt den Angehörigen engagierte und kompetente Betreuerinnen oder Betreuer. Diese übernehmen stundenweise die Betreuung der Menschen mit Behinderung. Dazu gehören allgemeine Lebensverrichtungen wie An- und Ausziehen, Essen geben, Toilette, Spiele und andere Aktivitäten, Spaziergänge, kleine Ausflüge, Begleitung zu Anlässen usw. Aktivitäten wie Stimulation, Übungen im Bereich der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, verbale Kommunikation werden nur dann übernommen, wenn diese bereits von der Familie durchgeführt werden und von der Betreuerin (vgl. Kasten) keine spezielle Ausbildung erfordern.

Je nach Situation können auch Geschwister eines Kindes mit Behinderung beaufsichtigt werden. Auch nachts leisten Betreuerinnen Einsätze und übernachten bei der Familie der betreuten Person. «Tätigkeiten im Haushalt wie putzen, Wäsche besorgen, bügeln usw. werden aber nicht ausgeführt», betont Jacqueline Abry Kalenga.

Als Teil der Familie

Sehr gute Erfahrungen mit dem Entlastungsdienst hat Lisa Genoud gemacht, Mutter einer heute 18-jährigen Tochter mit Down-Syndrom. Lisa Genoud ist zu 40 Prozent erwerbstätig und könnte ohne den Entlastungsdienst nicht arbeiten. Mindestens drei Stunden pro Woche kommt die Betreuerin Lizzett Sanchez (vgl. Kasten) zur Familie Genoud nach Hause, und dies schon seit mehr als vier Jahren. «Wir sind sehr glücklich darüber, denn Lizzett hat den richtigen Draht zu unserer Tochter Zoé gefunden. Das ist nicht selbstverständlich, denn Zoé hat schon Betreuerinnen abgewiesen», erzählt Lisa Genoud. Und sie weist auch darauf hin, dass sich die Betreuerin nicht nur mit Zoé verstehen muss, sondern mit der ganzen Familie. «Ja, es besteht eine Beziehung», fügt sie an und gibt zu verstehen, dass Lizzett schon fast als Teil der Familie Genoud wahrgenommen wird.

Anspruch auf Leistungen der IV als Voraussetzung

Natürlich können nur Angehörige von Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit, welche Anspruch auf IV-Leistungen haben, diesen Dienst beanspruchen. Betreut werden nicht nur Kinder, sondern auch erwachsene Personen, bis ins AHV-Alter. Zurzeit werden keine Entlastungen für eine erwachsene Person mit einer psychischen Behinderung angeboten.

Bedürfnis wird abgeklärt

«Bevor eine Betreuerin oder ein Betreuer vermittelt wird, kläre ich die Familiensituation ab. Wir müssen wissen, was für Bedürfnisse vorhanden sind, um die geeignetste Person vermitteln zu können und individuelle Lösungen für die Familien anzubieten, sagt Jacqueline Abry Kalenga, welche als Koordinatorin für den deutschsprachigen Kantonsteil amtet.

Gegenwärtig kostet eine Betreuungsstunde 20 Franken, weil Pro Infirmis Schweiz von einer Spende profitieren kann und den Tarif seit Januar 2009 um fünf Franken senken konn-te. Und eine Ermässigung von je zwei Franken pro Stunde gibt es für Mitglieder von Insieme Freiburg oder von Cerebral Freiburg. Bei Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen können die Entlastungskosten rückvergütet werden. «Ja, die Tarife können schon eine finanzielle Belastung darstellen», gibt Lisa Genoud zu verstehen. «Gemeinsam mit der Familie suchen wir immer nach Finanzierungsmöglichkeiten, wenn die Belastung für eine Familie zu gross ist», ergänzt aber Jacqueline Abry Kalenga.

Zehn Familien haben im Jahre 2008 in Deutschfreiburg den Entlastungsdienst in Anspruch genommen, 39 im welschen Kantonsteil. «Ja, die Eltern brauchen Ermutigung, damit sie ihre Kinder mit Behinderung jemanden anders anvertrauen», begründet sie, weshalb der Dienst noch relativ wenig in Anspruch genommen wird.

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