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Einen Überfall vorgetäuscht

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Gefängnisstrafe für 23-jährige Frau wegen versuchten Betrugs

Die Frau sagte aus, sie sei zu Boden gefallen und habe sich dabei am Knie verletzt. Im gestohlenen Rucksack sollten sich nach ihren Angaben auch das Postbüchlein sowie ein weiterer Geldbetrag von 700 Franken befunden haben.

Die Versicherung deckte es auf

Die Nachforschungen der Polizei bei der Bank ergaben, dass die Frau den genannten Betrag tatsächlich abgehoben hatte. Einen Tag später wurde in den Medien ein Zeugenaufruf veröffentlicht, auf den sich jedoch niemand meldete. Die Frau meldete sich drei Wochen später noch einmal bei der Polizei und korrigierte die angegebene Schadenssumme von 3200 auf 2500 Franken hinunter.

Am gleichen Tag meldete sich die Versicherungsgesellschaft bei der Polizei und teilte mit, dass der Diebstahl gar nie stattgefunden und die Frau die ganze Geschichte nur erfunden hatte.

Diebstahl und Verletzung
vorgetäuscht

Daraufhin hat die Polizei die Frau vorgeladen. Bei der Einvernahme gestand sie, die Angelegenheit frei erfunden zu haben. Sie habe in der Tat das Geld abgehoben, sei zum Auto zurückgekehrt, habe dort zehn Minuten gewartet und sei dann in die Bank gegangen, um den vermeintlichen Diebstahl zu melden. Zudem habe sie noch am selben Tag den Arzt aufgesucht wegen der angeblichen Knieverletzung.

Die Frau gab auch an, mit dem bei der Bank abgehobenen Geld bei der Post ausstehende Rechnungen vom Betreibungsamt beglichen zu haben, um eine Pfändung zu verhindern. Die Erhebungen beim Betreibungsamt ergaben, dass die Frau wirklich Rechnungen zurückbezahlt hat. Bei dieser Einvernahme zog die Frau ihre Strafanzeige wieder zurück.
Der Untersuchungsrichter kommt zum Schluss, dass sich die Frau der Irreführung der Rechtspflege schuldig gemacht hat: Wer bei einer Behörde wider besseres Wissen anzeigt, es sei eine strafbare Handlung begangen worden, wird gemäss Strafgesetzbuch mit Gefängnis oder Busse bestraft.
Auch der zweite Tatbestand, der versuchte Betrug, sah der Untersuchungsrichter als erfüllt an.

Gefängnisstrafe und Busse

Das Urteil lautet schliesslich auf eine Gefängnisstrafe von zehn Tagen und eine Busse von 500 Franken. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss die Verurteilte die Kosten des Verfahrens von 420 Franken übernehmen.

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