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Einführung in die Welt der Fakturation

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Prozess gegen Hans-Ulrich Amberg, Chefarzt am Spital Merlach, hat begonnen

Mehr als drei Jahre hat es vom Beginn der Untersuchung bis zur Verhandlung gegen den Chefarzt gedauert. Entsprechend umfangreich war dementsprechend auch die Dokumentation, mit der das Gericht, der Verteidiger und der Angeklagte zur Sitzung erschienen: Rechtsanwalt Clerc nahm die Verteidigung seines Klienten mit sechs Ordnern voller Dokumente in Angriff, der angeklagte Arzt selber hatte fünf Ordner, darunter alleine vier mit Arzttarifen, auf seinem Pult.

Das Strafgericht unter dem Vorsitz von Reinold Raemy konfrontierte den Chefarzt mit insgesamt 16 Rechnungsstellungen, in denen der Untersuchungsrichter seiner Ansicht nach Unregelmässigkeiten oder nicht Erklärbares festgestellt hatte. Bei all diesen Rechnungsstellungen ging es um Fakturationen an Privat- und Halbprivatpatienten, bei denen Stellvertreter für Dr. Amberg die ärztlichen Leistungen erbracht hatten. Es handelte sich um die Chefärzte François Godat und Gerhard Baumgartner sowie um den Oberarzt Peter Scollar. Dr. Godat hat mittlerweile seine Tätigkeit am Bezirksspital niedergelegt, Dr. Scollar wirkt nun in den USA.

Abweichungen zwischen Angaben der Stellvertreter und Rechnungen

Bei diesen Stellvertretungen hatten die Chefärzte Dr. Amberg jeweils ein Abrechnungsblatt ihrer Tätigkeiten abgegeben, der Oberarzt informierte Hans-Ulrich Amberg über ein Meldeblatt. Die definitive Rechnung zuhanden der Spitalverwaltung und dann der Krankenkasse erstellte aber nach gängiger Praxis Dr. Amberg selber, und diese wies in den 16 erwähnten Fällen jeweils Abweichungen zu den Angaben der Stellvertreter auf.

So hatte in einem Fall der Stellvertreter eine Visite aufgeschrieben, Hans-Ulrich Ambergs Rechnung wies dann aber einen Notfall und die Visite auf. In einem anderen Fall wurde ebenfalls ein Notfall fakturiert, obwohl der Stellvertreter es mit einer normalen und vorbereiteten Spitaleinweisung zu tun hatte. In einem anderen Fall stand auf einer Rechnung ein Elektrokardiogramm, obwohl der Tagesrapport kein solches auswies. Ein weiteres Mal erhielt eine Patientin eine Rechnung für eine Magenspiegelung, in Tat und Wahrheit hatte aber einer der Stellvertreter diese Magenspiegelung als Hausarzt der Patientin durchgeführt und auch berechnet.

Wie viel Zeit für einen Entlassungsbericht?

Bei fast allen Rechnungen gab es Unterschiede zwischen der Zeit, die die Stellvertreter aufgewendet hatten, und jener Zeit, die Hans-Ulrich Amberg in Rechnung stellte. Pro Rechnung kamen so zwischen ein und vier Zeiteinheiten zu 15 Minuten hinzu.

Hans-Ulrich Amberg stellte am gestrigen Prozesstag diese Abweichungen zwischen den aufgelisteten Leistungen der Stellvertreter und seiner Fakturierung nicht in Abrede, sie sind auch ausreichend dokumentiert, er hatte aber für jede einzelne Erklärungen bereit. Er wies eingehend darauf hin, dass zwischen Auflistung der Leistungen, Fakturierungen und schliesslich dem ausführlichen Schlussbericht zur Krankengeschichte teilweise Monate auseinander liegen. Anhand von Dokumenten wie Tagesrapporten habe er aber bei seinen Stellvertretern Fehler entdeckt und diese bei der Fakturierung korrigiert. So fügte er in fast allen Fällen mindestens eine Zeiteinheit von einer Viertelstunde zur Erstellung des ärztlichen Schlussberichts hinzu. Dieser Bericht erfolgt sehr oft erst nach der Fakturierung. Auf diese Entlassungsberichte vom Untersuchungsrichter angesprochen, hatte Oberarzt Peter Scollar ausgesagt, diese würden von den Assistenzärzten erstellt und am Schluss nur noch kontrolliert und visiert. Hans-Ulrich Amberg sieht dahinter aber viel mehr Aufwand. Es sei eine Zusammenarbeit zwischen Assistenzarzt und Chefarzt. Er selber würde jeweils den Entwurf korrigieren, der Bericht würde manchmal noch einmal geschrieben, noch einmal korrigiert und eventuell gar noch einmal geschrieben.

Von Fehlern und Irrtümern

Bei den anderen Abweichungen machte Hans-Ulrich Amberg verschiedene Fehler dafür verantwortlich. Die nicht geleistete Magenspiegelung war von der Spitalverwaltung irrtümlich auf dem Pult seiner Sekretärin gelandet, die dann die Rechnung geschrieben habe. Beim Elektrodiagramm sei es in seiner Abwesenheit zu einer falschen Datierung gekommen.

Bei einem fakturierten Notfall, der keiner war, habe Hans-Ulrich Amberg seine Sekretärin mündlich angewiesen, den Stellvertreter zu fragen, was an jenem Tag für Leistungen erbracht worden waren. Aufgrund dieses Gesprächs habe die Sekretärin den Notfall handschriftlich nachweisbar vermerkt. Um diese Anhäufung von Fehlern bei Computern, Sekretariat oder Stellvertretern in einem etwas anderen Licht zu präsentieren, fragte Rechtsanwalt Clerc seinen Mandanten, wie viele Rechnungen pro Jahr ausgestellt würden. «Zu jenem Zeitpunkt etwa 1400», antwortete Hans-Ulrich Amberg.

«Keine exakte Wissenschaft»

«Die Fakturation im Privatbereich ist keine exakte Wissenschaft», rechtfertigte sich Dr. Amberg. Aus den Arzttarifen gehe beispielsweise nirgends hervor, ob man nun pro Tag eine oder mehrere Arztvisten verrech-nen könne. Er habe jeweils bloss eine verrechnet und die restli- chen Visiten unter «Zeitaufwand» aufgelistet.

Verwirrend sei überdies, dass in der Spitalrechnung sämtliche Leistungen unter dem Eintrittsdatum ins Spital verrechnet sind. Folglich gehe deshalb daraus nicht immer klar hervor, an welchem Tag nun welche ärztliche Leistung verrichtet wurde. Der Prozess geht heute mit den Zeugenaussagen weiter. Ein Urteil ist auf Ende Woche zu erwarten.

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