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Einhaltung des Tierschutzes auch beim Transitverkehr

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Autor: walter buchs

freiburg Die Grossräte Josef Fasel (CVP) und Fritz Burkhalter (FDP), beide Alterswil, stellten in der Begründung einer Motion fest, dass der Strassentransit von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen durch die Schweiz von Gesetzes wegen untersagt ist. Im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU bestehe nun die Gefahr, dass das Transitverbot gestrichen werde.

Für die beiden Motionäre würde die Schweiz dadurch zur Drehscheibe für Schlachttiertransporte der EU. Da die Anforderungen an den Tierschutz in der Schweiz, beispielsweise auch, was die zulässige Transportdauer anbelangt, viel höher sind als in der EU, käme es zu einer Ungleichbehandlung. Zudem sei das erhöhte Tierseuchenrisiko und die zunehmende Umweltbelastung zu erwähnen. Deshalb solle der Kanton Freiburg zur Aufrechterhaltung des Transitverbots von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz bei den eidgenössischen Räten eine Standesinitiative einreichen.

In seiner Antwort auf die Motion, die am kommenden Freitag im Grossen Rat behandelt wird, erklärt sich der Staatsrat in allen Punkten mit den Motionären einverstanden mit der Feststellung, dass es nicht darum gehe, ein generelles Verbot der Durchfahrt von lebenden Nutztieren zu verlangen. Die Regierung ist dem zufolge für die Annahme der Motion. Die bestehenden Tierschutzvorschriften für Transporte innerhalb der Schweiz sollten ebenfalls beim Transitverkehr gelten.

Auch andere Kantone aktiv

Gemäss Antwort des Staatsrates hat sich die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren bereits mit dem Thema befasst. In den Kantonen Bern und Zürich ist eine ähnliche Initiative angenommen worden. In den beiden Basel und in Luzern wurde sie bereits eingereicht.

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