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Einkaufen ab morgen nur mit Maske

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Ab morgen Freitag gilt im Kanton Freiburg in Geschäften eine Maskenpflicht für Personen ab zwölf Jahren. Das hat Staatsrat an seiner Sitzung vom Dienstag beschlossen und gestern kommuniziert. Auch das Verkaufspersonal muss eine Gesichtsmaske tragen, sofern es nicht durch eine Scheibe oder eine ähnliche Vorrichtung geschützt ist. Weiter gilt die Maskentragpflicht für das Servicepersonal in Restaurants, Bars und Diskotheken. Wer in einem Restaurant oder einer Bar innerhalb eines Geschäfts sitzt, muss hingegen keine Maske tragen.

Der Staatsrat begründet die verschärfte Massnahme mit der zuletzt stark angestiegenen Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus. Im Kanton kam es letzte Woche im Vergleich zur Vorwoche zu einer Verdreifachung der Fälle, und auch diese Woche stiegen die Zahlen weiter an. Freiburg hat als siebter Kanton die Maskentragpflicht in Läden beschlossen. Gestern kam nebst Freiburg auch das Wallis hinzu.

uh

Bericht und Kommentar Seite 3

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