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Einschränkungen durch 1.-August-Feier

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Einschränkungen durch 1.-August-Feier

Freiburg Am Samstag wird auf dem Grossrahmenplatz in Freiburg der 1. August gefeiert. Deshalb besteht vom 1. August, 16 Uhr, bis am Sonntag, 2. August, ein Fahrverbot auf dem Grossrahmenplatz. Am 1. August um zirka 21.45 Uhr, während des Abbrennens des Feuers in der Neustadtgasse, wird der Verkehr (Fussgänger eingeschlossen) auf folgenden Strassen zeitweise unterbrochen: zwischen dem unteren Ende der Neustrasse (Alte Brunnengasse) und der St.-Johann-Brücke auf Höhe der Johanniterkomturei sowie der Lorettoweg. Ausserdem ist der Zugang über dem Chemin St-Jost gesperrt. Das Parkieren ist am Samstag, 1. August, ab 16 Uhr auf dem gesamten Grossrahmenplatz verboten. mr

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