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Elektronik oder Stimmenzähler?

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«Der Staatsrat möchte den Gemeinden, die ein System zur elektronischen Stimmabgabe einführen möchten, weitreichende Autonomie gewähren.» Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss der beiden Grossräte Daniel Gander (SVP, Freiburg) und Laurent Dietrich (CVP, Freiburg).

In einer im April eingereichten Motion verlangten diese eine Änderung des Gesetzes über die Gemeinden. Denn dieses erlaubt keine elektronische Stimmabgabe für den Generalrat. Da die beiden Grossräte im Freiburger Generalrat wiederholt festgestellt hätten, dass das Auszählen der Stimmen Schwachstellen aufweise, möchten sie die Möglichkeit haben, die elektronische Stimmabgabe einzuführen.

In seiner Antwort weist der Staatsrat darauf hin, dass es bei Schwierigkeiten auch möglich sei, die Anzahl Stimmenzähler zu erhöhen. Zudem gebe es laut dem Oberamtmann des Saanebezirks kaum Beschwerden in dieser Hinsicht. Trotzdem befürworte die Oberamtmännerkonferenz die Erheblicherklärung der Motion. Der Staatsrat schliesst sich dieser Meinung an. Er unterstreicht aber, dass eine Gesetzesänderung weitere Fragen aufwerfen würde, wie: Welche technischen Anforderungen würden an die Sicherheit des Abstimmungssystems gestellt? Welcher Schutz ist gewährleistet für personenbezogene Daten in Zusammenhang mit diesen Abstimmungen?

Würde die Motion für erheblich erklärt, so der Staatsrat, müssten die auszuarbeitenden Gesetzesbestimmungen in die Vernehmlassung gegeben werden. Die Frist von einem Jahr könne deshalb kaum eingehalten werden. rb

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