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Elf Freiburger Gemeinden ziehen wegen Windenergie vor Bundesgericht

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Die Windenergiepläne des Kantons Freiburg sorgen in manchen Gemeinden für rote Köpfe. Deren elf haben nun das Bundesgericht angerufen, weil die Kantonsregierung nicht auf ihr Gesuch um Überarbeitung des Richtplans eintrat.

Die Gemeinden haben die Gerichte angerufen, «um endlich vom Staatsrat angehört zu werden», wie der mit der Verteidigung ihrer Interessen beauftragte Anwalt David Ecoffey am Freitag mitteilte.

Im vergangenen Herbst hatten die Gemeinden Vuisternens-devant-Romont und La Sonnaz die Streichung der im Richtplan enthaltenen Windparkprojekte und die Erarbeitung neuer Grundlagen sowie eine neue Vernehmlassung gefordert. Weitere Gemeinden folgten ihrem Beispiel.

Kurz vor Weihnachten liess sie der Freiburger Staatsrat wissen, dass er aus rechtlichen Überlegungen nicht auf die Gesuche eintreten werde. Stattdessen sollen sich die Gemeinden in der laufenden Vernehmlassung äussern.

Nun haben sich elf Gemeinden zusammengetan und sind ans Bundesgericht gelangt. Dieses müsse den Freiburger Staatsrat veranlassen, die aufgeworfenen Fragen zum Richtplan in der Sache zu prüfen.

Die Gegner der Windparks zweifeln unter anderem die Unabhängigkeit einer vom Kanton ausgewählten Expertenfirma an, die den Richtplanprozess begleitete.

In den Gemeinden Vuisternens-devant-Romont und La Sonnaz befinden sich vier von insgesamt sieben möglichen Standorten für Windparks, die im Richtplan aufgelistet werden.

Die örtliche Bevölkerung hat in Konsultativabstimmungen den Bau von Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet mit über 90 Prozent abgelehnt. Der Widerstand gegen die Windkraftanlagen nahm Fahrt auf, nachdem die Freiburger Kantonsregierung im Oktober 2020 ihre Pläne skizziert hatte.

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