FreiburgVor gut einem Jahr haben Vermummte die Freiburger Bar «Elvis et moi» überfallen (die FN berichteten). Im Juni dieses Jahres hat der Freiburger Untersuchungsrichter bei einem Verdächtigen eine DNA-Probe angeordnet: Sie sollte mit DNA-Spuren verglichen werden, welche die Polizei auf Mützen gefunden hat, welche die Täter auf der Flucht verloren hatten.
Der Mann wehrte sich mit einer Einsprache gegen die DNA-Abnahme. Er sei als Auskunftsperson und nicht als Verdächtiger vorgeladen worden, argumentierte er; eine DNA-Probe sei daher nicht angezeigt gewesen. Zudem habe es keine fundierte Verdachtsmomente gegen ihn gegeben. Er wehrt sich zudem dagegen, dass seine DNA-Werte in die Datenbank eingespiesen werden.
Nun hat das Freiburger Kantonsgericht entschieden: Die DNA-Abnahme sei rechtens gewesen, heisst es im auf dem Internet veröffentlichten Entscheid. Die Kantonspolizei habe wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte ermittelt – Delikte, welche eine DNA-Probe rechtfertigten. Zudem seien die Indizien gegen den Einsprecher klar genug.
Kritik an Vorgehen
Das Kantonsgericht übt aber auch Kritik am Untersuchungsrichter: Eine DNA-Probe könne nur bei Verdächtigen, nicht aber bei Zeugen genommen werden. In diesem Fall sei dies nicht von Belang, da alle anderen Voraussetzungen für eine DNA-Probe gegeben seien. Zudem habe der Einsprecher bereits seinen Anwalt eingeschaltet. Seine Rechte seien also nicht angetastet worden. Das Kantonsgericht betont, die DNA-Analyse des Einsprechers werde nur in die Datenbank eingelesen, wenn sich der Verdacht gegen ihn erhärte. Es wies den Rekurs zurück und übertrug die Verfahrenskosten von 753 Franken dem Einsprecher. njb