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Emissionsarme E-Fahrzeuge werden gefördert

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Antwort auf den Leserbrief «Wer sauber und energiearm fährt, wird bestraft?», FN-Ausgabe vom 29.12.22

Der Verfasser ist der Meinung, dass 756 Franken Jahressteuer für ein Elektroauto mit 300 kW (408 PS) zu hoch sind und keinen Anreiz für die Zulassung von Elektrofahrzeugen bieten. Die kantonalen Besteuerungsgrundlagen zielen darauf ab, Fahrzeuge mit geringer Leistung und emissionsarmen Antrieben (Elektro-, Wasserstoff-, Hybridantrieb) zu begünstigen. Zum Beispiel beträgt die Steuer für ein Auto mit 100 kW 441 Franken, während ein Auto mit einer Leistung von mehr als 351 kW mit 1’421 Franken besteuert wird.

Ein Diesel- oder Benzinauto mit der gleichen Leistung wie das Auto vom Verfasser wird mit 1’081 Franken besteuert. Er erhält zudem eine Ermässigung von 30 Prozent, da er ein Elektrofahrzeug fährt. Das Bundesamt für Energie weist seinem Auto für 2023 eine Energieetikette C zu. Diese mittlere Einstufung ist vor allem auf die hohe Leistung zurückzuführen. Im vorliegenden Fall würde eine zusätzliche Reduktion von 30 Prozent, also insgesamt 60 Prozent, das Ziel der Zulassung von Autos mit geringer Leistung nicht erfüllen.

Es ist auch anzumerken, dass der Verfasser mit seinem Elektroauto keine Mineralölsteuer (geschätzte 1’500 Franken pro Jahr) zahlen muss, im Gegensatz zu einem Diesel- oder Benzinauto. Für Elektroautos wird eine Ermässigung von 30 Prozent gewährt. Leistungsstarke Fahrzeuge erhalten nur sehr selten die Energieetikette A, die zu einer zusätzlichen Ermässigung von 30 Prozent berechtigt.

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