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Engagement gegen Kinderarmut steigern

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Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Zugang zu familienergänzender Kinderbetreuung wichtig. Dabei sind preisgünstige, erreichbare Angebote, welche den Bedürfnissen der Eltern entsprechen, aus Sicht der Caritas von entscheidender Bedeutung. Der Bund hat hierfür mit der Anstossfinanzierung und den Finanzhilfen zwei Instrumente. Während die Ende 2018 ausgelaufene Anstossfinanzierung zusätzliche Betreuungsplätze schaffen sollte, erhöhen die neuen Finanzhilfen die Subventionen von Kantonen und Gemeinden und vergünstigen so die Kinderbetreuung.

Mittel in Anspruch nehmen

Entgegen dem Antrag des Bundesrats hat der Ständerat im September 2018 der Verlängerung der Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung zugestimmt – für die Caritas aus Armutsperspektive ein erfreulicher Entscheid. Da diese Finanzhilfen den Ausbau der bedürfnisorientierten Angebote für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten, die Verbilligung von Kita-Plätzen und den Zugang zur frühen Förderung für benachteiligte Kinder ermöglichen, ist es für die Caritas armutspolitisch zentral, dass Kantone und Gemeinden diese zusätzlichen Mittel in Anspruch nehmen.

Kinder schlechtergestellt

In einem Bericht hat der Bundesrat 2015 die Verantwortung für die Sozialhilfe – und damit einen Teil der Existenzsicherung von Kindern – an die Kantone delegiert. Im Zuge kantonaler Leistungskürzungen in der Sozialhilfe wurden nach Ansicht der Caritas häufig auch Kinder und Jugendliche schlechtergestellt. Verschiedene Vertreterinnen im eidgenössischen Parlament sind denn auch besorgt über die kantonalen Alleingänge und reichten Vorstösse für eine bessere Koordination der Sozialhilfe ein. Geht es nach der Caritas, müsste die Existenzsicherung für Kinder bei einem kommenden Rahmengesetz Sozialhilfe spezielles Gewicht erhalten.

Familienergänzungsleistungen

Familienergänzungsleistungen sind ein weiteres Instrument für die Sicherung der Existenz von Kindern. Dass sie die Kinderarmut mindern, zeigen Evaluationen aus den Kantonen Tessin, Solothurn, Waadt und Genf. Politische Vorstösse zur Einführung von Familienergänzungsleistungen wurden in jüngerer Zeit in den Kantonen Basel-Landschaft, Bern und Zürich lanciert. Im Kanton Freiburg ist das Geschäft bereits seit 2010 und der Annahme einer entsprechenden Motion durch den Grossen Rat beim Staatsrat pendent. Immer wieder gibt es Anfragen, wann das Gesetz nun endlich in die Vernehmlassung gehe, zuletzt im November 2018 durch ML-CSP Grossrätin Bernadette Mäder-Brülhart.

Leistungen einführen

Während mit der Anstossfinanzierung und den neuen Finanzhilfen auf Bundesebene im letzten Jahr zwei erfreuliche Entscheide hinsichtlich besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf getroffen wurden, fehlt im Bereich der Existenz­siche­rung laut der Caritas der politische Wille. In der Sozialhilfe sind für das Hilfswerk Kinder heute schlechtergestellt, und neue Vorstösse würden die Leistungen gar reduzieren. Bezüglich der Familienergänzungsleistungen sind die Kantone mit hängigen politischen Vorstössen aus Sicht der Caritas Schweiz aufgerufen, dem Beispiel von Waadt und Tessin zu folgen und diese Leistung einzuführen.

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