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Entscheid der Generaldirektion ausgeführt

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Einheitliche Postzustellung im Zustelldienst Region Mitte

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Einfach ist die Feiertagsregelung im Kanton Freiburg schon heute nicht. Nur in den katholischen Gebieten gelten Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November) sowie Maria Empfängnis (8. Dezember) als offizielle Feiertage. Für das Dorf Flamatt – im mehrheitlich katholischen Sensebezirk – besteht eine Ausnahmeregelung. Durch den Entscheid der Post entsteht nun in einem Teilbereich nochmals eine neue Situation. Gemäss diesem Entscheid muss in den Dörfern, die zur Region des Zustelldienstes Mitte gehören, die Post an den katholischen kantonalen Feiertagen ausgetragen werden. Ausser in Düdingen, das zur Region des Zustelldienstes West gehört, müssen die Briefträger also im Sense-Unterland auch an den Feiertagen auf Tour.

Schon bis jetzt an
Feiertagen gearbeitet

Er sei am Donnerstag (Fronleichnam) von verschiedenen Leuten mit Staunen und Kopfschütteln empfangen worden, meinte gestern ein Briefträger. Ungewohnt war für ihn die Arbeit an einem Feiertag aber nicht. Schon bisher wurde die Post auch an katholischen Feiertagen an die Poststellen ausgeliefert. Die Zustellbeamten sortierten die Post und gingen dann wieder nach Hause. Am Nachfeiertag schleppten sie dann die doppelte Menge Postgut auf die Tour. In diesem Sinn betrachtet er die Zustellung an Feiertagen als Erleichterung. Er fragt sich aber angesichts der Reaktion der Kunden, ob die Zustellung an Feiertagen Sinn mache.

Ein betroffener Posthalter bestätigt diesen Sachverhalt. Er fügt hinzu, dass man in den letzten Jahren dazu übergegangen sei, Betrieben, von denen man wisse, dass sie an Feiertagen arbeiten, die Post zuzustellen. Er habe gleichzeitig auch die Postfächer bedient. Dass jetzt die Zustellbeamten offiziell auf Tour gingen, sei nur ein weiterer Schritt.

Lokale Gewohnheiten missachtet

«Ich finde es nicht normal, dass sich die Post über die kantonalen Bestimmungen hinwegsetzt», erklärt Bischofsvikar Thomas Perler. Er habe deshalb auch sofort beim Oberamtmann des Sensebezirks interveniert, als er vom Vorhaben der Post gehört habe. Oberamtmann Marius Zosso seinerseits bedauert, dass die Post glaubt, sie könne etwas ohne Rücksprache mit dem Kanton durchsetzen. Für ihn sei die Angelegenheit nicht erledigt, hält er fest. Er ist denn auch schriftlich bei der Generaldirektion der Post vorstellig geworden.

Jean-Pierre Gianini, Dienstchef des kantonalen Industrie-, Handels- und Gewerbedepartementes, zweifelt, ob der Kanton gegen den Entscheid der Post etwas ausrichten könnte. Die Post sei einerseits nicht an das Arbeitsgesetz gebunden und die Entscheide einer schweizerischen Institution hätten andererseits Vorrang vor kantonalen Bestimmungen.

Gesuch kam aus der Innerschweiz

Hanspeter Stettler, Mitarbeiter beim Zustelldienst Region Mitte, betont, dass sein Dienst einen Entscheid der Generaldirektion ausgeführt habe. Poststellen aus der Innerschweiz seien mit dem Gesuch an die Generaldirektion gelangt und hätten darum ersucht, die Post auch an den katholischen Feiertagen zuzustellen. Sie hätten ihr Begehren damit begründet, dass die Zustellbeamten vor allem in grösseren Postellen überlastet seien, wenn sie die Postsendungen von zwei Tagen austragen müssten. Die Generaldirektion hat darauf entschieden, dass für den ganzen Zustelldienst Mitte eine einheitliche Regelung gelten solle. Betroffen von diesem Entscheid sind auch die Poststellen von Bösingen, Schmitten, Wünnewil und Überstorf, obwohl diese kein entsprechendes Gesuch gestellt hatten. Ob die neue Zustellregelung wieder rückgängig gemacht werden kann, liegt in der Kompetenz der Generaldirektion. Die Postämter müssten aber einen entsprechenden Antrag stellen.

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