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Entscheid gegen Ungleichbehandlung

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Der Staatsrat ist dagegen, einen Übergangsfonds für die weitere Subventionierung der Renovierung von Schindeldächern für die Jahre bis 2020 einzurichten. Er empfiehlt aber, die nötigen Beiträge freizugeben, um die bisherige Subventionierungspraxis auf diese Weise weiterzuführen. Diese Antwort ist laut der Kantonsregierung eine direkte Folge des entsprechenden Auftrags, den zehn Grossratsmitglieder aus allen Fraktionen dieses Jahr eingereicht hatten.

Der Staatsrat begründet seine Entscheidung damit, dass ein neuer Fonds eine Ungleichbehandlung zwischen Alphütten und anderen Bereichen des Kulturerbes zur Folge haben würde. Für die Zeit nach 2020 strebt die Kantonsregierung eine Lösung an, welche das Budget nicht zusätzlich belastet. Die Anreizwirkung der Subventionen soll nicht verringert werden. Eine schrittweise erfolgende neue Gewichtung werde die Schutzziele besser erfüllen als eine einfache Streichung, denn damit sollte es möglich sein, die jährlichen Beiträge des Kantons und des Bundes bei je rund 100 000 Franken pro Jahr zu stabilisieren. Der für die Alphütten bestimmte Anteil sollte dann bei rund 15 Prozent liegen.

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