Im Oktober hat ein Maturand ein Auto mit einer gefälschten Parkkarte in der Stadt Freiburg abgestellt. Bei einer Kontrolle merkte ein Ortspolizist dies. Der junge Mann schrieb sowohl der Ortspolizei als auch der Freiburger Staatsanwaltschaft, es stimme, er habe die Parkkarte gefälscht – doch nicht, um die Stadt Freiburg zu hintergehen. Vielmehr habe er in einem Selbstversuch einem Gerücht über gefälschte Parkkarten nachgehen wollen, und zwar im Rahmen einer Maturaarbeit, in der er sich den Kosten von Schweizer Parkplätzen widmete. Die Staatsanwaltschaft schreibt nun in einem Strafbefehl, auch wenn der Maturand nicht die Absicht gehabt habe, eine Straftat zu begehen, so sei der Zweck des Selbstversuchs doch gewesen, zu testen, ob sich die Behörden täuschen liessen. «Er nahm zumindest in Kauf, dass die Behörden getäuscht werden könnten», heisst es im Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den 19-Jährigen wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen; die Probezeit läuft über zwei Jahre. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 355 Franken tragen.
- Zürich
- 01.05.2024
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Wer mit seiner Arbeit nichts anfangen kann, erfährt sein Leben als sinnlos. Leider geht es immer mehr Menschen so. Deshalb müssen wir uns Fragen: …
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