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Er fuhr eine Fussgängerin an: Bedingte Strafe

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Am 19. Oktober letzten Jahres erfasste ein 80-jähriger Autofahrer mitten am Nachmittag im Dorfzentrum von Düdingen auf der Höhe des Bahnhofbuffets eine 15-jährige Fussgängerin: Sie überquerte die Strasse auf dem Fussgängerstreifen (die FN berichteten). Die verletzte Jugendliche wurde mit der Ambulanz ins Spital gefahren: Sie litt unter unklaren, posttraumatischen Schmerzen in der Leiste und war am rechten Ellbogen und am rechten Knie verletzt.

Einfache Körperverletzung

Die Freiburger Staatsanwältin Christina Dieu-Bach qualifiziert dies als einfache Körperverletzung und verurteilte den Autofahrer vor kurzem mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von dreissig Tagessätzen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss der Mann eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten von 575 Franken bezahlen.

njb

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