Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Er gab sich als Arzt aus, um bei Frauen zu landen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Er wurde im Mai 2018 angestellt, um im Freiburger Spital HFR im Archiv zu arbeiten. In Chats auf Messenger und Whatsapp gab er sich aber als Arzt aus. Der 36-jährige Freiburger änderte seinen offiziellen Badge des Spitals ab und gab darauf an, Gynäkologe zu sein. Er zog einen Arztkittel an und posierte mit dem gefälschten Badge an verschiedenen Orten im Spital, unter anderem vor den Kreisssälen, und fotografierte sich selber. Diese Fotos schickte er drei Frauen und machte ihnen vor, Arzt zu sein, um besser bei ihnen landen zu können.

Auf anderen Fotos setzte er sich vor einem Computer in Szene; auf dem Bildschirm sind Ultraschallbilder zu sehen, die er im Internet gefunden hat. Er selber hält ein Patientendossier in den Händen, auf dem deutlich der Name der Patientin sichtbar ist. Er lichtete Fotos aus einem Patientendossier ab, auf denen die Geschlechtsteile der Frau nach der Geburt zu sehen sind – der Name der Patientin und ihr Geburtsdatum sind auch hier deutlich lesbar. Auch diese Fotos schickte er den drei Frauen, mit denen er chattete. Einer vierten Frau schickte er das Foto und zeigte dabei mit dem Finger auf die Geschlechtsteile. Sein Kommentar: Solche Intimbereiche möge er nicht.

Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser hat den Mann nun wegen Amtsgeheimnisverletzung und Fälschung von Ausweisen mittels Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Weil er einen Tag in Untersuchungshaft war, wird dieser abgezogen, so dass 99 Tagessätze bleiben. Zudem muss er für Untersuchungskosten von 8500 Franken aufkommen.

Fabien Gasser hat eine unbedingte Strafe ausgesprochen, weil der Mann bereits vor fünf Jahren wegen Fälschung von Ausweisen verurteilt worden war. Und: «Er hat nicht gezögert, aus einem besonders nichtigen Anlass heraus Fotos mit einem sehr intimen Charakter zu verbreiten.» Das habe er beim Festsetzen des Strafmasses berücksichtigt.

njb

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema