Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Erbärmlich, absurd, gemein und perfid»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Erbärmlich, absurd, gemein und perfid»

Verteidiger André Clerc fordert für seinen Klienten Paul Grossrieder einen Freispruch

Das Plädoyer für seinen Mandanten Paul Grossrieder geriet – durchaus beabsichtigt – zu einer Abrechnung mit der Freiburger Justiz. Dafür erntete André Clerc, der Verteidiger des suspendierten Chef-Drogenfahnders der Kantonspolizei, im Gerichtssaal am Donnerstag Applaus.

Von JOHANNES HOFSTETTER

So etwas haben auch langjährige Prozessbeobachter noch nie erlebt: Als Rechtsanwalt André Clerc das Strafgericht des Saanebezirks nach seinem knapp zweistündigen Referat darum bat, diesem «Unsinn» ein Ende zu setzen und seinen Klienten Paul Grossrieder anlässlich der Urteilsverkündung am kommenden Dienstag zu rehabilitieren, begannen die auf der Tribüne zu Dutzenden zusammengequetschten Verwandten, Angehörigen, (Ex-)Kollegen und andere Verhandlungszuschauer spontan zu klatschen. Mit diesem «Unsinn» meinte Clerc das sich nun seit 27 Monaten dahinschleppende Strafverfahren gegen den seit ebensolanger Zeit suspendierten Chef der Freiburger Drogenbrigade.

Demütigung für die Staatsanwältin

An den Anfang seiner Ausführungen stellte Clerc ein Zitat: «Ein Strafantrag ist wie das Schwert des heiligen Roland: lang, flach und tödlich.» In der Folge zündete Grossrieders Anwalt ein rhetorisches Feuerwerk, bei dem seiner Kontrahentin Anne Colliard Arnaud das Zuhören und -sehen recht schnell verging: Zehn Minuten nachdem Clerc mit seiner Demontage der Anklageschrift begonnen hatte, vertiefte sich die Staatsanwältin in die Lektüre der lokalen Zeitungen und von Fachpublikationen. Ihren Gegenspieler würdigte sie bis zum Schluss seines Plädoyers keines Blickes mehr.

«Niederträchtige
Verleumdungskampagne»

Sonderlich erstaunlich war dies nicht: Seine Behauptung: «Wir haben es hier nicht nur mit einer Schweinerei, sondern mit einer niederträchtigen Verleumdungskampagne zu tun, die einzig und allein dazu gedient hatte, das Leben eines korrekten Beamten und seiner Familie zu zerstören», konnte Clerc scheinbar mühelos belegen.

Dem «erbärmlichen, absurden, gemeinen und perfiden Theater», das in den letzten Jahren unter der Regie des (inzwischen zurückgetretenen) Untersuchungsrichters Patrick Lamon, seines Kollegen Jacques Rayroud und Polizeikommandant Pierre Nidegger aufgeführt worden sei, kann nach Clercs Ansicht ohne weiteres ein Motto von Adolf Hitlers früherem Propagandaminister zugrunde gelegt werden: Joseph Goebbels habe schon vor über 50 Jahren den Standpunkt vertreten, «es genüge ja wohl, eine Lüge oft genug zu wiederholen, damit sie zur Wahrheit wird».

Welche Vorwürfe?

Und damit kam André Clerc erst recht zur Sache: Erstens, führte der Rechtsanwalt aus, sei gegen seinen Klienten bis heute kein ordentliches Untersuchungsverfahren eingeleitet worden. Zweitens wüssten folglich weder sein Mandant noch er, was genau Paul Grossrieder vorgeworfen werde. Drittens sei gegen Grossrieder völlig einseitig ermittelt worden. Bei den entsprechenden Recherchen sei zwar massenhaft «belastendes» Material zusammengetragen worden, das primär durch die nachweislich «völlig unglaubwürdige» und mit einigen Untersuchungsrichtern ausserordentlich gut kooperierende Prostituierte und Hauptbelastungszeugin Z. geliefert worden sei. Unzählige Entlastungsargumente hätten hingegen keinen Niederschlag in den Akten gefunden.

Viertens, führte Clerc aus, fehlten in den «Grossrieder-Dossiers» nach wie vor Vernehmungs- und Beschlagnahmungsprotokolle, die zwingend dort hineingehören würden. Fünftens belegte der Anwalt anhand des Expertenberichts Piquerez/Cornu, dass der Freiburger Polizeikommandant Pierre Nidegger entgegen seiner unter Eid gemachten Aussagen vor Gericht sehr wohl mindestens einmal an einer Einvernahme Grossrieders zugegen war und dem Beschuldigten auch – wider alle Usanz – Fragen gestellt hatte.

Sechstens beschuldigte er Anne Colliard, bei ihrem Plädoyer am Mittwoch ausführlich, aber trotzdem unvollständig aus dem (damals noch geheimen) Bericht Piquerez/Cornu zitiert und darüberhinaus auch noch das Strafgesetzbuch vorsätzlich falsch ausgelegt zu haben.

Siebtens schliesslich konnte Clerc nachweisen, wie Nidegger von Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser im Zusammenhang mit dem «Fall Grossrieder» um eine Expertise gebeten worden war, wobei er vom selben Untersuchungsrichter zuvor schriftlich darauf aufmerksam gemacht wurde, was in seinem, Nideggers, Bericht am Ende zu stehen habe.

«Es geht sehr wohl
um die Freiburger Justiz»

Auf die Beschuldigungen, die gegen seinen Klienten erhoben wurden, ging Clerc erstaunlicherweise nicht allzu ausführlich ein. Der Grund: «Im Gegensatz zu der Frau Staatsanwältin bin ich durchaus der Ansicht, dass vor diesem Gericht die Freiburger Justiz und nicht in erster Linie der Fall Paul Grossrieder verhandelt werden muss.» Verschiedene lokale Amts- und Würdenträger hätten in Sachen Grossrieder die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, sagte Clerc.

Den Vorwurf, mit der Dirne Z. gratis sexuelle Kontakte gehabt und sie im Gegenzug vor einer Strafverfolgung wegen Drogenmissbrauchs zu schützen, wischte Clerc mit wenigen Sätzen vom Tisch: «Einerseits hat bis heute niemand beweisen können, dass Z. Kokain konsumiert hatte. Und andrerseits frage ich mich, aus welchem Grund der langjährige Chef der Betäubungsmittelbrigade ausgerechnet den Reizen dieser Schönheit der Nacht hätte erliegen sollen.» Abgesehen davon stehe bis zum heutigen Tag lediglich und unbestrittenermassen fest, dass Grossrieder zusammen mit seiner Frau und einem befreundeten Ehepaar einmal auf dem Pizzeria-Parkplatz vor dem Salon von Z. gesehen worden seien: «Glauben Sie wirklich, mein Klient wäre tatsächlich samt seiner Gattin, einem Kollegen und dessen Frau ins Puff seiner Informantin gegangen, um den Geburtstag seines Freundes zu feiern?», fragte Clerc, vor Ironie triefend.

Zum Vorwurf der Begünstigung und der Bestechung meinte der Verteidiger, es handle sich um «warme Luft» und eine «reine Schaumschlägerei», da nach wie vor weder ein Motiv noch ein konkreter Sachverhalt vorlägen.

«Klagen Sie – wenn schon –
mich an»

Mit dem Thema «Amtsgeheimnisverletzung» beschäftigte sich André Clerc in seinem Vortrag etwas eingehender, aber für die Staatsanwältin nichtsdestoweniger demoralisierend. Auch in diesem Punkt fragte er sich (und das Gericht), welchen Straftatbestand er mit der Einberufung jener Pressekonferenz im Januar letzten Jahres erfüllt haben solle: «Die Medien wurden von mir in mein Büro eingeladen; Paul Grossrieder war damals nur ein gern gesehener Gast», erläuterte Clerc. Ein Amtsgeheimnis hätten weder er – als Nicht-Beamter – noch Grossrieder als Angeklagter, «der mit seinen Akten machen kann, was er will», verletzen können.

Falls der Staatsanwältin dennoch daran gelegen sei, irgendjemanden wegen dieses letzten Punktes einzuklagen, so bat Clerc Anne Colliard, auf ihn loszugehen.

Mit den Plädoyers der Anklage, die für Paul Grossrieder eine bedingt ausgesetzte, zehnmonatige Gefängnisstrafe gefordert hatte, und der Verteidigung, welche den Polizisten von Schuld und Strafe freigesprochen sehen will, ist der eigentliche Prozess an seinem Ende angelangt. Am nächsten Dienstag hat der Beschuldigte das letzte Wort. Anschliessend wird sich das Gericht unter dem Vorsitz von Peter Rentsch zurückziehen und voraussichtlich noch am sel

Meistgelesen

Mehr zum Thema