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Ergänzungen im Richtplan sind notwendig

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Autor: walter buchs

Mit dem soeben veröffentlichten Raumplanungsbericht werden Genehmigungsbedingungen erfüllt, die der Bundesrat gestellt hat. Was ist darunter konkret zu verstehen?

Die Lebensdauer eines Richtplans beträgt etwa zehn Jahre. Der Bund verlangt nun von den Kantonen, dass dazwischen überprüft wird, ob die Grundsätze des Richtplans immer noch richtig sind. Damit will man verhindern, dass wertvolle Zeit verloren geht, wenn Änderungen sich aufdrängen.

Der jetzt vorgelegte Raumplanungsbericht ist somit als Zwischenbericht zwischen zwei vollständig revidierten kantonalen Richtplänen zu verstehen.

Sie haben im Bericht festgestellt, dass sich der Richtplan bewährt hat und die Instrumente immer noch zeitgemäss sind. In einer schnelllebigen Zeit gibt es aber höchstwahrscheinlich trotzdem Anpassungsbedarf. Wo ist das der Fall?

Der Kanton Freiburg ist von einem ländlichen zu einem weitgehend urbanen Kanton geworden mit all den damit zusammenhängenden Problemen. Es geht also darum, im Hinblick auf das Agglomerationsprogramm des Bundes diese Problematik im Richtplan zu berücksichtigen.

Die nächsten grossen Aufgaben stellen sich ganz sicher in Bezug auf die erneuerbaren Energien. Was die Windkraft anbelangt, sind wir im Moment daran, über die Bücher zu gehen, um zu verifizieren, ob der heutige Richtplan den Erwartungen entspricht. Hierin sehe ich eine grosse Herausforderung für die Raumplanung. Wir sind für erneuerbare Energien, aber dies muss vernünftig geplant sein.

Sind noch in anderen Bereichen Ergänzungen notwendig?

Ja, etwa die Frage der Einkaufszentren. In Vorbereitung ist die Antwort auf ein Postulat, die einen Einfluss auf den Richtplan haben wird. Die Frage der Deponien im Bereich Abfallbewirtschaftung muss ebenfalls aktualisiert werden. Zudem kann das neue Wassergesetz noch einen grossen Einfluss auf den Richtplan haben.

Welche Rolle haben die Regionalpläne innerhalb des Richtplans?

Bei den Regionalplänen geht es darum, die Grundsätze und Regelungen des Richtplans auf die Regionen umzulegen. Regionalpläne werden als Zwischenstufe zwischen Richtplan und Ortsplänen begrüsst. Es scheint mir heute kaum mehr möglich, dass eine Region ohne eine solche Planung arbeitet. Sie macht Sinn und ist deshalb sehr zu empfehlen.

Im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes, die im Herbst ins Parlament kommt, wird der Grosse Rat die geltende Freiwilligkeit höchstwahrscheinlich bestätigen.

Wie kann der Kanton künftig eine aktive Bodenpolitik betreiben, von der so häufig die Rede ist?

Dank des revidierten Wirtschaftsförderungsgesetzes hat der Kanton die Möglichkeit, eine aktive Bodenpolitik zu führen. Der Kanton darf im Rahmen der Wirtschaftsförderungspolitik Geld in Gebäude oder Land investieren.

Wenn Land in die Arbeitszone eingeteilt wird, kann der Kanton künftig regeln lassen, dass er dieses Land zu einem abgemachten Preis kaufen kann, wenn das Projekt innert einer bestimmten Frist nicht realisiert ist. Zudem muss ein Eigentümer eingezontes Land einem Investor, der dafür einen bestimmten Preis zu zahlen bereit ist, auch verkaufen. Mit diesen beiden Massnahmen kann Spekulationen und Blockaden vorgebeugt werden.

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