Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ergänzungsleistungen zum Ende der Amtszeit?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Sie entschuldigte sich zu Beginn ihres Votums dafür, dass sie Jahr für Jahr bei der Prüfung der Geschäftsberichte mit der gleichen Frage komme, so Bernadette Mäder-Brülhart (Mitte links – CSP, Schmitten) gestern vor dem Grossen Rat. Aber sie wolle auch dieses Jahr wissen, wann die Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien kämen. Diese seien ein Verfassungsauftrag, und eine Motion sei schon vor zehn Jahren angenommen worden. Zuletzt habe der Staatsrat sie vertröstet, weil zuerst eine Gesetzesänderung beim Bund abgewartet werden müsse. Das Bundesgesetz trete 2021 in Kraft, sagte sie.

«Das Anliegen liegt mir sehr am Herzen», antwortete Gesundheits- und Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre (SP). «Wir haben das Projekt aufgrund des Bundesgesetzes überarbeitet und dazu eine Kommission nominiert.» Demierre sagte, sie wolle das Projekt für die Ergänzungsleistungen bald dem Staatsrat vorlegen, um es in die Vernehmlassung zu schicken. Sie hoffe, es bis zu ihrem Amtsende im Herbst 2021 durchzubringen.

Auf eine Frage von Christine Jakob (FDP, Murten) antwortete Demierre, dass sich die Arbeitslast im Jugendamt verringert habe. Dank zusätzlichem Personal betreuen Sachbearbeiter nun im Schnitt noch 75 bis 80 statt wie vorher über 100 Dossiers. Einen externen Bericht zum Jugendamt stellte Demierre bis November in Aussicht.

Sie erklärte zudem, dass für das Kantonsarztamt zwei Dossiers in der engeren Auswahl seien. Der Personalentscheid werde in Kürze erfolgen.

uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema