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Erneut Verhöre wegen einer SMS

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Autor: Pierre-André Sieber/La Liberté

FreiburgLetzten Herbst hat eine Polizei-Patrouille morgens um 4.00 Uhr einen hohen Polizeibeamten im Auto kontrolliert, ohne ihn auf Alkohol zu testen. Dies wurde Mitte Mai in den Medien bekannt. Nun ist durch einen Hinweis des kantonalen Polizeikommandanten Pierre Nidegger ein neuer Sachverhalt hinzugekommen, und Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser eröffnete die Untersuchung ein weiteres Mal.

Ursache ist eine gesendete Kurznachricht (SMS) an einen Freund durch den Polizisten, der seinen Vorgesetzten nach Hause geführt hatte, weil er zu müde war, um selber zu fahren. In der SMS schrieb er, dass der hohe Beamte «besoffen» gewesen sei.

Polizeikommandant Nidegger hat diese Information am 18. Mai dem Untersuchungsrichter Mooser mitgeteilt, der daraufhin am 22. Mai vier Personen verhörte. Darunter befanden sich der hohe Polizeibeamte sowie die zwei Polizisten. Wie Jean-Luc Mooser sagt, habe er «tatsächlich zusätzliche Untersuchungen vorgenommen und diese Personen verhört». «Ich schliesse daraus, dass der Polizist, der die SMS geschrieben hatte, das Amtsgeheimnis verletzte. Dafür wird er wahrscheinlich bestraft werden, aber ich habe das Urteil noch nicht aufgesetzt», so Mooser weiter. Falls der Polizist Rekurs einlegt, kommt der Fall vor den Polizeirichter. Weiter riskiert der Polizist eine Disziplinarstrafe.

Am Tag danach verschickt

Gemäss Untersuchungsrichter wurde die SMS am Tag nach der Heimführung des Vorgesetzten gesendet. Er habe Gewissensbisse gehabt über die Situation der Kontrolle und wollte von seinem Freund wissen, ob er wohl korrekt gehandelt habe. «Die Person, welche die SMS erhalten hat und die ich ebenfalls verhört habe, arbeitete früher bei der Polizei», erläutert Mooser.

Aufgrund der vier Verhöre konnte der Untersuchungsrichter keinen Grund finden, den hohen Polizeibeamten wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu behaften. «Ich bin zur Überzeugung gelangt, dass der kontrollierte Polizeibeamte nicht betrunken war und dass die beiden Polizisten die Strafverfolgung nicht behindert haben», fügt Mooser hinzu.

Die Existenz dieser SMS kam bei der Administrativuntersuchung zum Vorschein, welche gegen den vermutlichen Denunzianten geführt worden war. Dieser habe die Polizeipatrouille gewarnt und ihnen gesagt, dass der Vorgesetzte ausserstande sei, Auto zu fahren. bearbeitet von at/FN

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