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Erneute Stallpflicht

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BERN. Die Freilandhaltung von Geflügel ist in der Nähe von Seen und Flüssen ab dem 15. Oktober verboten. Dies hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Die Massnahme zum Schutz des Geflügels vor der Vogelgrippe gilt für die Wintermonate.Die Erfahrungen des letzten Winters hätten gezeigt, dass die Vogelgrippe vorwiegend bei Wasservögeln an den grossen Seen aufgetreten sei, schreibt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Deshalb habe die Schweiz entsprechende Massnahmen getroffen. Im Umkreis von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland ist die Freilandhaltung untersagt – voraussichtlich bis zum 30. April. Betroffen sind 20 Gebiete, darunter auch die Region am Murtensee. sda

Bericht auf Seite 17

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