Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Erwin Jutzet verlangt Aufklärung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Freiburg «Bern muss uns sagen, ob eine Gefahr besteht», so der Justizdirektor Erwin Jutzet im Zusammenhang mit dem islamistischen Ehepaar, welches in Düdingen wohnhaft war. Er wisse jedoch nichts von einem Terroristennetz, erklärte Jutzet auf die entsprechende Frage gegenüber der Zeitung La Liberté. Für Terrorismusfragen sei der Bund zuständig. Aus Gründen der Gewaltentrennung und des Untersuchungsgeheimnisses sei er nicht informiert worden.

Papiere waren sauber

Was ihn aber beunruhige, sei, dass der Kanton Freiburg nicht über mögliche Gefahren informiert worden sei, sagte der Staatsrat am Freitag. Die Gemeinde Düdingen habe nicht wissen können, dass sie es mit mutmasslichen Terroristen zu tun hatte und einem Mann Sozialhilfe gewährte, der in Afghanistan kämpfte. Die Papiere seien in Ordnung gewesen.

Der Betreffende, ein Tunesier, war im Mai 2008 zusammen mit seiner Ehefrau vom Bundesstrafgericht wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und öffentlichen Gewaltaufrufen verurteilt worden. Das Ehepaar hatte von Düdingen aus für Al-Kaida-Gruppen Internetforen betrieben. Der Mann wurde zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt, sechs davon unbedingt, die Ehefrau zu sechs Monaten bedingt. Sie ist eine bekannte Jihadistin, Witwe eines Selbstmordattentäters, der 2001 an der Ermordung des Führers der afghanischen Nordallianz, Ahmed Schah Massoud, beteiligt war.

In Belgien im Gefängnis

Seit letzten Dezember sitzt die Belgierin marokkanischer Herkunft in Belgien hinter Gittern. Die Festnahme erfolgte im Rahmen von Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Attentat. Letzten Freitag wurde die Untersuchungshaft verlängert.

Ihr späterer Ehemann hat zwei Brüder, die in der Schweiz leben. Einer von ihnen, ein 42-jähriger in Biel wohnhafter Tunesier, wurde am 15. Januar dieses Jahres vom bernischen Obergericht zu einer bedingten Strafe von 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, aus islamistischen Internetforen Hinrichtungsvideos heruntergeladen zu haben. sda

Meistgelesen

Mehr zum Thema