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Es besteht Anpassungsbedarf beim interkommunalen Finanzausgleich 

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Der Staatsrat empfiehlt ein Postulat zweier Grossräte zur Annahme, die einen Bericht zum interkommunalen Finanzausgleich und Verbesserungsvorschläge fordern.

In einem Postulat haben die Grossräte Daniel Bürdel (Die Mitte, Plaffeien) und David Fattebert (Die Mitte, Le Châtelard) sowie zehn Mitunterzeichner im letzten Sommer verlangt, dass ein Bericht über den interkommunalen Finanzausgleich verfasst wird. Wirkungsanalysen der vergangenen Jahre hätten nur zu geringen Anpassungen geführt. Deshalb sei nun eine grundlegende Analyse des Freiburger Systems nötig.

Die dem Finanzausgleich zugrunde liegenden Annahmen, Kriterien und Verteilschlüssel müssten überprüft werden. Der in dieser Form seit zehn Jahren existierende interkommunale Finanzausgleich besteht aus einem Ressourcen- sowie einem Bedarfsausgleich (siehe Kasten).

In den vergangenen Jahren hätten sich einige Umstände verändert. Die jährlich beim Ressourcenausgleich zu verteilende Summe ist gesetzlich auf 2,5 Prozent des Steuerpotenzials aller Gemeinden festgelegt. Als Folge der in den letzten Jahren beschlossenen Steuersenkungen wird auch der Finanzausgleich tiefer ausfallen. Dies führt dazu, dass finanzschwächere Gemeinden zusätzlich zu den geringeren Steuereinnahmen auch kleinere Beiträge aus dem Ressourcenausgleich erhalten.

Ein anderer Punkt ist der kantonale Richtplan, der die künftige räumliche Entwicklung des Kantons definiert und seinen Fokus stark auf die städtischen Zentren legt. Die Postulanten befürchten, dass deshalb die ländlichen Gemeinden in Zukunft schlechtere Entwicklungschancen hätten.

Dieser Problematik müsse mit geeigneten Massnahmen begegnet werden, damit die Chancengleichheit zwischen den Freiburger Gemeinden verbessert werde. Die Verfasser des Postulats sind auch der Ansicht, dass der Kanton Freiburg im Vergleich zu anderen Kantonen relativ wenig zum interkommunalen Finanzausgleich beiträgt.

Staatsrat empfiehlt Annahme

In seiner Antwort erwähnt der Staatsrat, dass das im Kanton Freiburg umgesetzte System in einem 2013 von Avenir Suisse durchgeführten Kantonsmonitoring hinter dem Kanton Glarus als zweitbestes Instrument der finanziellen Solidarität in der Schweiz eingestuft worden sei.

Der Staatsrat empfiehlt aber, das Postulat bezüglich einer allfälligen Anpassung der Gesetzgebung über den Finanzausgleich anzunehmen. Er schlägt vor, die Arbeiten an der zweiten Evaluation des Systems, die derzeit im Gang sind, in seinen Bericht zu integrieren.

Der Staatsrat weist auch auf Verbesserungsvorschläge der Postulanten hin. So sollte der festgelegte Satz von 2,5 Prozent des Steuerpotenzials, der den Betrag für den Ressourcenausgleich bestimmt, neu bewertet werden. Dies wäre eine mögliche Stellschraube, mit der verhindert werden könnte, dass sich die Beiträge an die finanzschwächsten Gemeinden wegen der Steuersenkungen verringern. Ein weiteres Instrument wäre, die Verteilformel für die Beiträge zwischen den begünstigten Gemeinden zu ändern.  

Bezüglich der Auswirkungen des kantonalen Richtplans erinnert der Staatsrat in seiner Antwort daran, dass der Finanzausgleich nicht dazu da ist, die regionale Politik der wirtschaftlichen Entwicklung zu regeln. Dazu sind andere gesetzliche Instrumente da. Der Staatsrat weist aber darauf hin, dass sich die Entwicklungspolitik langfristig auch auf die Ergebnisse des Finanzausgleichs auswirkt, und zwar sowohl beim Ressourceninstrument in Form von Steuerzahlern wie auch beim Bedarfsinstrument, etwa beim Bevölkerungswachstum.

Zahlen und Fakten

Ressourcenausgleich und Bedarfsausgleich

Beim interkommunalen Finanzausgleich wird zwischen einem Ressourcenausgleich und einem Bedarfsausgleich unterschieden.

Das Ziel des Ressourcenausgleichs ist es, die Unterschiede im Steuerpotenzial der Gemeinden teilweise auszugleichen. Es handelt sich also um einen Finanzausgleich unter den Gemeinden. 2022 haben die 28 finanzstarken Gemeinden im Kanton den 98 begünstigten Gemeinden insgesamt 33’081’965 Franken zukommen lassen. Die Höhe des Ressourcenausgleichs entspricht 2,5 Prozent des Steuerpotenzials.

Der Bedarfsausgleich hat zum Ziel, die Unterschiede im Finanzbedarf der Gemeinden teilweise auszugleichen. Massgebend sind dabei Kriterien wie die Anzahl Schüler, die Anzahl ältere Menschen oder die Bevölkerungsdichte. Der Bedarfsausgleich wird vom Kanton finanziert und entspricht 50 Prozent des Ressourcenausgleichs, was 2022 einem Betrag von 16’540’983 Franken entspricht. 

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